Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehören nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit.

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

repräsentiert die Agentur für Arbeit und ist Ihr Ansprechpartner in übergeordneten Fragen

  • der Frauenförderung,
  • der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie
  • der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Hierzu zählen insbesondere Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen Einstiegs und Fortkommens von Frauen und des Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase sowie Fragen hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung.

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
  • beraten und unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Organisationen in diesen Fragen,
  • informieren über die Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zeigen Handlungsbedarfe auf, wo Benachteiligungen abgebaut werden müssen,
  • arbeiten mit den Stellen des Bezirks der Agentur für Arbeit zusammen, die in Fragen der Frauenerwerbsarbeit tätig sind, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu sichern,
  • beraten und unterstützen Fach- und Führungskräfte bei der frauen- und familiengerechten fachlichen Aufgabenerledigung.
  • wirken bei der Entwicklung von geschäftspolitischen Konzepten der Agentur für Arbeit zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt mit.

Ausgewählte Statistikdaten zum Thema Chancengleichheit am Arbeitsmarkt finden Sie im Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit unter der Rubrik Frauen und Männer wahlweise nach regionalen Gesichtspunkten oder zu den einzelnen Agenturbezirken.