Anzeigepflichtige Entlassungen

Ab welcher Betriebsgröße beziehungsweise Zahl der Entlassungen besteht Anzeigepflicht? Welche Betriebe sind von der Anzeigepflicht ausgenommen? 

Bei einer bestimmten Anzahl an Entlassungen sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden, bevor Sie die Entlassungen vornehmen. Zusammen mit der Entlassungsanzeige müssen Sie der Agentur für Arbeit auch nachweisen, dass Sie den Betriebsrat beteiligt haben. Das dient dem Schutz der betroffenen Beschäftigten. Aufgrund der Entlassungsanzeige nutzt die Agentur für Arbeit alle Möglichkeiten, um möglichst schnell neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die Betroffenen zu finden.

Merkblatt 5 „Anzeigepflichtige Entlassungen“

Formular „Entlassungsanzeige nach § 17 bis 22 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)“

Anlage für die Angaben der Vermittlung

Wichtige Information für Beschäftigte