Ausbildung im Agenturbezirk Rosenheim

 

Der Zugang zur dualen Ausbildung setzt bei einem jugendlichen Geflüchteten eine entsprechende Genehmigung der Ausländerbehörde voraus.

Link zu Arbeitsmarktzugang

Des Weiteren müssen für die Ausbildung entsprechende gleichwertige Schulabschlüsse nachgewiesen werden können. Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse wenden Sie sich bitte an:

Schulabschlüsse / Zeugnisanerkennung 

und

Anerkennung von Abschlüssen.

Weitere Informationen zu den Themen Schulbesuch.

Zugang zu unserer Beratung finden Sie unter der Hotline der Berufsberatung08031/202-222

Zahlreiche Ausbildungsstellen finden Sie in unserer Jobsuche.


Für Arbeitgeber

Förderung

Wenn Sie einem jugendlichen Geflüchteten eine Ausbildung ermöglichen wollen, steht Ihnen das Instrument Einstiegsqualifizierung offen. Dies ist ein gefördertes „Langzeitpraktikum“ zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages.

Die Assistierte Ausbildung hilft eine Berufsausbildung nach abgeschlossenem Ausbildungsvertrag mit weiteren Unterstützungsangeboten, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Die individuellen Fördervoraussetzungen müssen in jedem Einzelfall durch die Vermittlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit im Vorfeld geprüft werden.

Ihre Ausbildungsstellenangebote können Sie an unseren Arbeitgeber-Service melden.

Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Rosenheim für Stadt und Landkreis Rosenheim

Wittelsbacherstr. 57, 83022 Rosenheim

 0800 4 5555 20

Fax: 08031 202-570

Rosenheim.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

 

Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Holzkirchen für die Landkreise Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen

Herdergarten 2, 83607 Holzkirchen

 0800 4 5555 20

Fax: 08024 9047-55

Holzkirchen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Ihre Anliegen können Sie mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner unter den bekannten Kontaktdaten besprechen. Sollte Ihnen dieser nicht bekannt sein, so steht Ihnen die Service Hotline des Arbeitgeber-Service von 8-18 Uhr (Mo-Fr) zur Verfügung.