Mit der Bildungszielplanung legt die Agentur für Arbeit Rosenheim ihre Schwerpunkte im Bereich der beruflichen Weiterbildung für das Jahr 2024 fest und orientiert sich dabei am aktuellen Qualifizierungsbedarf des Marktes und der Unternehmen.
Nachdem die beruflichen Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote 2023 weitestgehend fortgesetzt werden konnten, und die Angebote in vielen Bereichen fortschreitend auf digitale und hybride Angebote umgestellt worden sind, hoffen wir, dass diese auch 2024 weitergeführt werden können. Der bisherige geschäftspolitische Fokus von Agentur für Arbeit und Jobcentern hinsichtlich Qualifizierung und Weiterbildung besteht weiterhin.
Noch mehr als bisher ist es im Hinblick auf den fortschreitenden digitalen Wandel der Arbeitswelt unsere Aufgabe, eine vorausschauende und strategische Qualifizierungspolitik professionell zu begleiten. Dieses Ziel kann nur durch qualitativ hochwertige Bildungsangebote erreicht werden. Durch die Schaffung guter Erwerbsbiografien leisten Agentur für Arbeit und Jobcenter ihren Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zur Unterstützung des Wandels auf dem Arbeitsmarkt in dieser besonderen Zeit. Dies ist dringend erforderlich, damit sich Unternehmen und Beschäftigte für die Zukunft richtig aufstellen können.
Wie auch in den vergangenen Jahren wurden die Bedarfe für Qualifizierung durch eine Analyse des lokalen Arbeitsmarktes unter Beteiligung der handelnden Akteure ermittelt. Die daraus resultierende Bildungszielplanung spiegelt die Bedarfe des Marktes wider und dient der Orientierung für Qualifizierungsschwerpunkte im Jahr 2024. Sie schafft Transparenz sowohl für Bildungsträger bezüglich geplanter Qualifikationsziele als auch für Kundinnen und Kunden, die sich einen Überblick über die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung verschaffen möchten.
Neben dem wirtschaftlichen Einsatz der Mittel steht die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes (nachhaltige Integration von Kundinnen und Kunden) auch 2024 stark im Fokus der Erfolgsbewertung. Weiterbildungsträger, Agentur für Arbeit und Jobcenter sind daher gemeinsam in der Pflicht, eine erfolgreiche Teilnahme sicherzustellen und auf eine nachhaltige Integration der qualifizierten Kundinnen und Kunden hinzuwirken. Auf Basis dieser Kriterien werden Förderentscheidungen getroffen. Die Bildungszielplanung für das Jahr 2024 finden Sie auf der Website in der rechten Spalte. Sie gibt den derzeitigen Stand der Planungen wieder und wird bei Bedarf unter Berücksichtigung des vorhandenen Kundenpotentials und der Veränderungen des Arbeitsmarktes angepasst