Aufgrund umfangreicher Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn im Bereich Kopernikusstraße / Groß Schwaßer Weg kommt es in der Zeit vom 25. bis 26. August 2025 zu Einschränkungen bei der Zufahrt zur Agentur für Arbeit Rostock.
Während dieser beiden Tage wird die Kopernikusstraße voll gesperrt – auch die Grundstückszufahrt der Agentur ist betroffen. Für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur, der Familienkasse Nord, des Jobcenters Landkreis Rostock und des Jugendhauses Rostock, die mit dem Auto anreisen, steht in dieser Zeit eine Behelfszufahrt über die Tschaikowskistraße (Grundstück der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA) zur Verfügung. Der Verkehr wird über eine ausgeschilderte Umleitung geregelt. Der Zugang für Fußgänger bleibt jederzeit uneingeschränkt nutzbar.
„Die Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit ist auch während der Vollsperrung zu jeder Zeit gewährleistet“, betont Liane Meyer-Miercke, Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Rostock. Mit ihren Online-Services ist die Arbeitsagentur jederzeit für ihre Kundinnen und Kunden da. Für alle Anliegen, die ein persönliches Gespräch erfordern, empfiehlt die Geschäftsführerin, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Online-Services: Viele Anliegen lassen sich online erledigen
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre digitalen Angebote in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut. Über die eServices können Kundinnen und Kunden rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche beispielsweise Arbeitslosengeld beantragen, Veränderungen melden oder ein Bewerberprofil anlegen.
BA-mobil-App
Mit der kostenlosen BA-mobil-App ist der Zugriff auf viele Funktionen auch mobil per Smartphone oder Tablet möglich – etwa Nachrichten, Terminübersicht, Bearbeitungsstände von Anträgen oder den Abruf von Bescheiden.
Persönliche Beratung nur mit Termin
Für ein persönliches Beratungsgespräch ist ein Termin erforderlich, der einfach online unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rostock oder telefonisch über die kostenfreie Hotline 0800 4 5555 00 gebucht werden kann.
Wichtig: Die persönliche Arbeitslosmeldung – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – ist weiterhin verpflichtend. Sie kann entweder vor Ort (mit Termin) oder online mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises erfolgen.
