Eingliederungszuschuss

Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist und ihre Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist.

Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.

Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihr neuer Mitarbeiter (m/w/d) die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden. 

Lesen Sie mehr in unserem Flyer zum Eingliederungszuschuss. Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss online an die zuständige Agentur für Arbeit senden.

Für Fragen zum Eingliederungszuschuss wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.