Aktionswoche zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

Digitale Aktionswoche der Agentur für Arbeit Saarland

25.11.2025 | Presseinfo Nr. 62

Jedes Jahr am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und findet seit 1993 jährlich statt. Er soll die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren und dabei helfen, die Ziele Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zu erreichen. Die Bundesagentur für Arbeit ist Träger der aktiven Arbeitsförderung und der beruflichen Rehabilitation. Rund um den 3. Dezember macht sie auf die Potentiale dieser Menschen für den Arbeitsmarkt aufmerksam.


Angebote in der Aktionswoche – für Unternehmen

Am 04. Dezember bietet die Agentur für Arbeit Saarland in Zusammenarbeit mit der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgebende im Saarland (EAA) eine Informationsveranstaltung für interessierte saarländische Unternehmen an. Dargestellt werden die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit und die EAA für Arbeitgebende bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung, sowohl bei der Besetzung von Ausbildungs- als auch von Arbeitsplätzen.
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/saarland/rehabilitation-und-teilhabe

Am 26. November können sich interessierte Betriebe über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten in einer bundesweiten Online-Veranstaltung informieren. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zugangsdaten und alle weiteren Angebote und Informationen zur Digitalen Aktionswoche der Bundesagentur für Arbeit für mehr Teilhabe am Arbeitsleben findet man auf der Website: https://www.arbeitsagentur.de/k/digitale-aktionswoche-teilhabe.


Angebote in der Aktionswoche – für Arbeitnehmer / Arbeitsuchende

In der digitalen Aktionswoche der Bundesagentur für Arbeit für mehr Teilhabe am Arbeitsleben stellen sich verschiedene namhafte Unternehmen vor und zeigen die Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in ihren Unternehmen.

Diese sind ebenfalls auf der Website: https://www.arbeitsagentur.de/k/digitale-aktionswoche-teilhabe zu finden. Es braucht keine Anmeldung zu den Terminen – eine Teilnahme ist jederzeit unkompliziert per MS Teams möglich.


Zahlen / Daten / Fakten

Im Saarland waren im Oktober etwas mehr als 2.000 schwerbehinderte Frauen und Männer arbeitslos gemeldet.

Woche der Menschen mit Behinderung_2025
Grafik AA_SL

 

Verzahnte Beratungsangebote

Menschen mit Behinderung haben es auf dem ersten Arbeitsmarkt immer noch schwerer als nicht-behinderte Menschen. Doch sind sie hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie eine berufliche Einstiegschance erhalten und werden zudem auch als Fachkräfte in Engpassberufen dringend gebraucht.

Die Agentur für Arbeit Saarland unterstützt und berät das ganze Jahr über Unternehmen und Menschen mit Behinderungen, damit der Einstieg in die Berufswelt oder der Verbleib dort gelingt. Da-bei arbeitet sie eng mit den beiden neutralen Beratungsstellen im Saarland zusammen.

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber - kurz: EAA - ist im Saarland beim Integrationsfachdienst angegliedert und berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen oder ausbilden möchten.
Die Einheitliche Ansprechstelle steht dabei als trägerunabhängiger Lotse für alle Fragen rund um Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung. Die kompetenten Mitarbeitenden der EAA beraten alle saarländischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenfrei und unkompliziert.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) im Saarland setzt sich dafür ein, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen zu stärken. Auch deren Angehörige können sich in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe beraten lassen. So trägt die EUTB dazu bei, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen weiter zu verbessern. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist dabei ein zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Inklusion.
Die EUTB berät ergänzend, unabhängig und neutral zu den Angeboten von Leistungsträgern und Leistungserbringern.