Weiterbildung von Beschäftigten

Die Agentur für Arbeit Saarland fördert die berufliche Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen jetzt noch intensiver.

Strukturwandel, Digitalisierung, Transformation, Fachkräftesicherung - mit Weiterbildung werden Herausforderungen zu Chancen

Der strukturelle Wandel, vor allem durch die digitale Transformation, verändert bestehende Tätigkeitsfelder in allen Branchen und den Arbeitsmarkt als Ganzes. Er erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und ihren Beschäftigten auf allen Ebenen. Technologische Entwicklungen sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Wer da Schritt halten möchte, muss am Ball bleiben und sich kontinuierlich weiterbilden – das gilt für Betriebe und ihre Beschäftigten gleichermaßen.

Der Wandel der Arbeitswelt und das Thema Fachkräftesicherung hängen unmittelbar zusammen. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung hat bereits seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert bei der Agentur für Arbeit Saarland. Wir haben uns mit einem Portfolio an Leistungen dafür aufgestellt – wir bieten Unternehmen und ihren Beschäftigten eine speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Mit dem im Jahr 2019 eingeführten Qualifizierungschancengesetz (QCG) und dem im Jahr 2020 eingeführten Arbeit-von-morgen-Gesetz wurde unsere Beratungsaufgabe nochmals gestärkt. Ein grundlegendes Ziel ist die finanzielle Entlastung der Unternehmen.

 

Von den neuen gesetzlichen Regelungen profitieren mehr als bisher Beschäftigte, die mitten im Berufsleben stehen – und damit ihre aktuellen Arbeitgeber/innen

Der Zugang zur Förderung ist unabhängiger von der Qualifikation der Beschäftigten, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße. Umfänglich gefördert werden einerseits Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit einem nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss. Anderseits werden Beschäftigte finanziell unterstützt, die sich weiterentwickeln möchten, d.h. denen im Rahmen der Qualifizierung zusätzliche, neue und damit zukunftsweise Fertigkeiten oder Kenntnisse vermittelt werden - dies in enger Abstimmung mit den Qualifizierungs- und Beschäftigungsbedarfen ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

 

Bewährtes bleibt erhalten: abschlussorientierte Weiterbildung

Gefördert werden Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Es können Weiterbildungen gefördert werden, die direkt zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Hierzu gehören insbesondere Umschulungen und Vorbereitungslehrgänge auf Externen- und Nichtschülerprüfungen. Auch berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen werden attraktiv gefördert

Für die Beschäftigten werden die Lehrgangskosten vollständig und ein Zuschuss zu den übrigen Weiterbildungskosten (z.B. Fahrkosten) übernommen. Zusätzlich erhalten die Weiterbildungsteilnehmer/innen bei Bestehen der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung jeweils eine Prämie von 1.000 bzw. 1.500 Euro.

 

Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten und Unternehmen

Auch bereits gut qualifizierten Fachkräfte sollten sich in der heutigen schnell wandelnden Arbeitswelt beruflich weiterbilden. Hierbei unterstützt Sie die Arbeitsagentur mit der Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn die Qualifizierung außerhalb des Betriebes stattfindet und mehr als 120 Stunden dauert. Die Höhe der Weiterbildungsförderung beträgt:

  • bis 100 Prozent für Beschäftigte in Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte),
  • bis 50 Prozent für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU, 10-249 Beschäftigte),
  • bis 25 Prozent für Beschäftigte in größeren Unternehmen (weniger als 2.500 Beschäftigte) und
  • bis 15 Prozent für Beschäftigte in großen Unternehmen.

Für ältere sowie schwerbehinderte Beschäftigte werden die Lehrgangskosten in KMU bis zu 100 Prozent übernommen. In großen Unternehmen können bei entsprechenden Betriebsvereinbarungen bis zu 20 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Neben weiteren Voraussetzungen müssen Sie als Unternehmen den übrigen Teil der Lehrgangskosten übernehmen.

 

Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Beschäftigte mit und ohne Berufsabschluss

Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihr/e Arbeitnehmer/in  wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt. Die Förderhöhe wird entsprechend dem Qualifizierungsbedarf sowie dem Arbeitsausfall individuell festgelegt. Die Förderung mit Arbeitsentgeltzuschüssen beträgt bei abschlussorientierter Weiterbildung von Personen ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss bis zu 100 Prozent.

Bei nicht abschlussorientierten Weiterbildungen von Fachkräften ist die Förderung gestaffelt und beträgt:

  • bis zu 75 Prozent in Kleinstbetrieben,
  • bis zu 50 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen und
  • bis zu 25 Prozent bei größeren und großen Betrieben

des Arbeitsentgeltes sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

 

Profitieren Sie von unserer Weiterbildungsberatung!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Profitieren Sie von den attraktiven Förderbedingungen. Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen bei Ihren Fragen zur finanziellen Unterstützung der Förderung der beruflichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Feststellung des unternehmensspezifischen Weiterbildungsbedarfs und klären in einem persönlichen Gespräch die grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen. Wir bieten Ihnen Hilfestellung bei der Antragstellung und beraten Sie bei Fragen der Umsetzung und Organisation der Weiterbildungsmaßnahmen. 

Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 – 4 5555 20 oder per E-Mail unter saarbruecken.arbeitgeber@arbeitsagentur.desaarlouis.arbeitgeber@arbeitsagentur.de und neunkirchen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de.