Fachkräfte aus dem Ausland

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Für qualifizierte Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten, haben sich seit dem 1. März die Möglichkeiten zur Einreise verbessert, wenn sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz kommen.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht die gezielte und gesteuerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten und will sie damit auch steigern. Das Gesetz soll den deutschen Arbeitsmarkt weiter öffnen und Anerkennungs- und Visaverfahren beschleunigen.

Für Sie als Arbeitgeber wird es leichter, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen. Lassen Sie sich beraten!

Hier können Sie ein YouTube-Video mit einer Videoerklärung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz aufrufen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

 


Modellprojekt Auszubildende für die Altenpflege aus El Salvador


Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Wege geöffnet, Fachkräfte aus Drittstaaten zu rekrutieren.

Es bietet allerdings auch die Möglichkeit Ausbildungsinteressenten aus Ländern in unser Land einzuladen , welche ausschließlich über die Bundesagentur für Arbeit angeworben werden dürfen.

Vorteilhaft ist hierbei, dass für eine bestimmte Region gezielt, rechtssicher, für alle Beteiligten fair und am Bedarf der Arbeitgeber orientiert Anwerbung, Qualifizierung, Vermittlung und Zuwanderung der Auszubildenden außerhalb der EU erfolgen kann. Wir reduzieren damit den Bedarf an Pflegekräften in einer Region, welche immer älter wird bei gleichzeitiger Verjüngung der Gesellschaft durch Zuwanderung.

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr

Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten neu systematisiert und neu formuliert.

Besitzen Drittstaatsangehörige keinen Aufenthaltstitel (zum Beispiel Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung) können sie nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde eine Beschäftigung aufnehmen (§ 4a Abs. 4 AufenthG). Ob die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist, wird wiederum durch die Beschäftigungsverordnung geregelt.

Der Verordnungsgeber hat Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Praxis zum Anlass genommen, u.a. Regelungen in der Beschäftigungsverordnung zu vereinfachen und weiter zu entwickeln.

Entsprechend traten zum 1. April 2020 Regelungen in der Beschäftigungsverordnung in Kraft, die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht unmittelbar zusammenhängen.

U. a. wurde für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr ein Zugang zum Arbeitsmarkt geschaffen.

Konkret bedeutet dies:

Um dem steigenden Bedarf an Berufskraftfahrern in der Transportlogistik, im Straßengüterverkehr und im gewerblichen Straßenpersonenverkehr gerecht zu werden, wurde ein spezieller Arbeitsmarktzugang für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr mit Kraftomnibussen geschaffen. Nach § 24a Abs. 1 BeschV kann die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung für eine Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr mit Kraftomnibussen erteilen, wenn die bzw. der Drittstaatsangehörige die entsprechende EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und die vorgeschriebene Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation bereits besitzt. Liegt die erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis noch nicht vor, kann die Bundesagentur für Arbeit nach § 24a Abs. 2 Beschäftigtenverordnung (BeschV) die Zustimmung zu einer anderweitigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Betrieb des Arbeitgebers, für die noch keine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich ist, erteilen. Das können insbesondere Beschäftigungen im Lager, in der Werkstatt oder als Beifahrer sein. Dabei muss die Beschäftigung so ausgestaltet sein, dass die Erlangung der Fahrerlaubnis und der Qualifikation innerhalb von 15 Monaten erlangt werden kann.