Wichtige Änderung für gesetzlich krankenversicherte Kunden der Arbeitsagentur

Arbeitslose müssen Agentur für Arbeit über Arbeitsunfähigkeit informieren

17.01.2024 | Presseinfo Nr. 3

Sie beziehen Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit und Sie sind gesetzlich krankenversichert? Dann ändert sich für Sie ab Januar 2024 das Verfahren zur Krankmeldung:

Seit dem 1. Januar 2024 muss die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (der Krankenschein) nicht mehr in Papierform eingereicht werden. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt der Arbeitsagentur die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung elektronisch. Damit die Bescheinigung abgerufen werden kann gilt:

Kunden müssen der Agentur für Arbeit so schnell wie möglich Bescheid geben, dass sie arbeitsunfähig sind.
Dies betrifft auch Verlängerungen einer bekannten Arbeitsunfähigkeit.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Nachrichtenfunktion in der BA Mobil-App
  • Der persönliche Zugang im Onlineportal www.arbeitsagentur.de
  • Das Service-Telefon unter 0800 4 55 55 00

Wenn Kunden vergessen, die Agentur für Arbeit zu informieren, kann das finanzielle Nachteile für sie bringen. Es kann zum Beispiel zu einer Überzahlung kommen, weil sie gleichzeitig Krankengeld und Arbeitslosengeld beziehen.

Wenn Kunden krankgeschrieben sind und z.B. einen Termin rechtzeitig absagen, werden finanzielle Nachteile dadurch vermieden und neue Termine können besser geplant werden.