Inklusion

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) macht sich stark für Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt.

 

Deutschland ratifizierte 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dadurch wurde auch die Idee der Inklusion noch bekannter – insbesondere mit einem Fokus auf Menschen mit Behinderungen.

 

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Eine Voraussetzung dafür: Sie können am Arbeitsleben selbstbestimmt teilnehmen und sind so unter anderem in der Lage, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Teilhabe am Arbeitsmarkt ist damit auch Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA legen großen Wert darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen respektvoll zu begegnen und gleichberechtigt zu unterstützen – nicht erst seit Inkrafttreten der UN-BRK. Wir sind uns der Vorbildfunktion bewusst, die wir als großer Arbeitgeber und Dienstleister am Arbeitsmarkt haben.

 

Nähere Informationen zum Themenbereich „Inklusion“ finden sich unter https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/inklusion-bringt-weiter.

 

Tipp:Initiative Inklusion

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bietet Arbeitgebern, die Ausbildungsplätze für schwerbehinderte oder gleichgestellte junge Menschen schaffen, die Möglichkeit zur Beantragung einer Förderung.

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/arbeitgeber/ausbilden/praemie/

 

Sprechen Sie diese Fördermöglichkeit gerne proaktiv bei einem möglichen Ausbildungsbetrieb an.