Deutschland ratifizierte 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dadurch wurde auch die Idee der Inklusion bekannt – insbesondere mit einem Fokus auf Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Eine Voraussetzung dafür: Sie können am Arbeitsleben selbst bestimmt teilnehmen und sind so unter anderem in der Lage, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Teilhabe am Arbeitsmarkt ist damit auch Voraussetzung für ein selbst bestimmtes und würdevolles Leben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA legen großen Wert darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen respektvoll zu begegnen und gleichberechtigt zu unterstützen – nicht erst seit Inkrafttreten der UN-BRK. Wir sind uns der Vorbildfunktion bewusst, die wir als großer Arbeitgeber und Dienstleister am Arbeitsmarkt haben.
Nähere Informationen zum Themenbereich „Inklusion“ finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/inklusion-bringt-weiter.
