09.03.2026 | Presseinfo Nr. 6
Ausbildungserfolg sichern: Agentur für Arbeit unterstützt Betriebe und Azubis
06.03.2026 | Presseinfo Nr. 5
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2026 der Arbeitsagentur melden
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein.
