Die Bildungsmesse mit Weitblick!

Von aha bis wow – das Sprungbrett in die Welt der Qualifizierungen

03.04.2024 | Presseinfo Nr. 14

Pressemitteilung

Nr. 14/2024 – 03.04.2024

Die Bildungsmesse mit Weitblick!

Von aha bis wow – das Sprungbrett in die Welt der Qualifizierungen

Schweinfurt -

Bildungsmesse

Unter dem Motto „Komm weiter in Unterfranken“ organisieren die Agenturen für Arbeit Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt jeweils eine lokale Bildungsmesse. Die erste Schweinfurter Bildungsmesse findet am 17. April 2024 in der Stadthalle Schweinfurt statt. Aussteller sind 25 verschiedene regionale Bildungsträger und die Arbeitsagentur Schweinfurt, die ihr umfangreiches Weiterbildungsprogramm vorstellen.

Diese Veranstaltung bietet also allen Lernbegeisterten, Arbeitgebern, Interessierten und Unentschlossenen eine Möglichkeit neue Chancen zu entdecken.

Zitat:

"Unsere Bildungsmesse bietet allen Akteuren am Arbeitsmarkt eine Chance sich über passende Angebote der Weiterbildung, zu den rechtlichen Fördermöglichkeiten der bewährten Instrumente von Arbeitssuchenden und Beschäftigten, sowie dem neuen Qualifizierungsgeld  zu informieren. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne auch schon vor Ort. Wir freuen uns über viele Besucher“, so Alexandra Elbert, operative Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Schweinfurt und Organisatorin.

Seien Sie dabei, wenn Wissen Zukunft trifft!

 

Schon gewusst? Das neue Qualifizierungsgeld

Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld.

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.

Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.

Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld

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