Menschen mit Einschränkung

Ein schwerer Unfall, eine Krankheit oder andere Einschränkungen müssen erst einmal bewältigt werden. Auf dem Weg (zurück) ins Berufsleben unterstützen wir von der Agentur für Arbeit Stuttgart Sie.

Eingliederungshilfen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen

Verschiedene Institutionen geben Menschen mit Behinderungen Hilfestellung und Unterstützung. Die Agentur für Arbeit ist eine davon. Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gehört die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten Menschen und bestimmte Aufgaben zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen. Neben der Rückkehr ins Berufsleben wird auch der Start ins Berufsleben für Schüler, Studenten und Schul- und Studienabbrecher mit gesundheitlichen Einschränkungen begleitet.

Fachkräfte im Bereich der Arbeitsvermittlung und der Rehaberatung kümmern sich um die Integration, die so normal wie möglich, jedoch auch so speziell wie notwendig erfolgen soll.

Für berufliche Rehabilitation gibt es noch weitere Träger. Gerne klären wir für Sie die Zuständigkeit und informieren Sie über den weiteren Ablauf des Verfahrens.

Weitere Träger der beruflichen Rehabilitation sind zum Beispiel

Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung     

die Kriegsopferfürsorge, die Jugendhilfe oder die Eingliederungshilfe.

Für Kundinnen und Kunden im Jobcenter gibt es eine eigene Reha-Beratungsstelle zu der Sie Kontakt aufnehmen können.

Weitere Anlaufstellen

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine spezielle Hilfe. Sie soll eine drohende Behinderung vermeiden oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung zu einem selbstbestimmten und gleichberechtigten Leben in der Gemeinschaft zu verhelfen.

Leistungen des Sozialamtes sind gebührenfrei.

Nähere Informationen und Unterstützung bekommen Sie beim Sozialamt der Stadt Stuttgart.

E-Mail: eingliederungshilfe@stuttgart.de 

Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Böblingen erfolgt die Anerkennung über das Landratsamt Böblingen.

Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stuttgart erfolgt die Anerkennung über das Versorgungsamt Stuttgart (Fritz-Elsas-Straße 30, 70174 Stuttgart).

0711 66730

Informationen zum Gleichstellungsverfahren finden Sie auf unserer Homepage

Gleichstellung 

oder rufen Sie an unter der 0800 4 5555 00 (dieser Anruf ist für Sie kostenfrei)  

Integrationsamt / Kommunalverband für Jugend und Soziales, Lindenspürstraße 39, 70176 Stuttgart

 0711 6375 0

 

IntegrationsfachdienstMarienstraße (Eingang Sophienstraße) 28, 70178 Stuttgart

 0711 23924 20