Der Arbeitgeberservice - Ihre Ansprechpartner vor Ort

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.

Unmittelbare Erreichbarkeit
Die BA bietet Ihnen ein umfangreiches Spektrum an professionellen Dienstleistungen auf kurzen Wegen. Sie erreichen unseren Arbeitgeber-Service direkt.

Schnelle und zuverlässige Reaktion
Wir reagieren auf Ihr Anliegen innerhalb von 48 Stunden.

Persönlicher Kontakt
Ab der ersten Kontaktaufnahme steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise ein persönlicher Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung. Gerne bieten wir Ihnen auch eine Beratung per Video an. Kontaktieren Sie hierfür Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Marktkompetenz
Wir beobachten und analysieren für Sie Marktveränderungen auf dem nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt.

Individuelle Beratung
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Dienstleistungsangebote zusammen und beraten Sie zu Fragen rund um das Thema Personal. Diese Beratungsleistungen bieten wir Ihnen.

Vermittlung nach Maß
Wir vermitteln Ihnen geeignete Auszubildende oder Arbeitskräfte – entsprechend Ihren Anforderungen. Melden Sie uns Ihre freie Stelle.

Finanzielle Unterstützung
Wir können Sie zum Beispiel bei der Einstellung oder Qualifizierung finanziell unterstützen. Gern informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.

eService
Nutzen Sie unsere eServices, zum Beispiel zur Information oder Personalgewinnung – unabhängig von Ort und Zeit.

Kostenfreie Leistungen
Unser Service ist für Sie kostenfrei.

Rechtliche Grundlage
Die rechtlichen Grundlagen für die Dienstleistungen für Unternehmen und den Kontakt zum Arbeitgeber-Service bilden im Wesentlichen die Paragrafen 1, 2, 29, 34 und 35 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) sowie der Paragraf 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).