Rechtssicherheit bei der Stellenbesetzung: Arbeitgeber sollten der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsauftrag erteilen

Agentur für Arbeit Traunstein informiert über aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts

15.10.2025 | Presseinfo Nr. 82

Die Agentur für Arbeit Traunstein erinnert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber daran, bei der Besetzung offener Stellen frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen – und zwar durch die Erteilung eines Vermittlungsauftrags.

Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. März 2025 (Az. 8 AZR 123/24). Das Gericht hat entschieden, dass die bloße Veröffentlichung einer Stellenanzeige in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nicht ausreicht, um die gesetzliche Verpflichtung nach § 164 Absatz 1 Satz 2 SGB IX zu erfüllen.

„Die frühzeitige Einschaltung der Agentur für Arbeit ist kein bürokratischer Formalismus, sondern ein wichtiger Beitrag zu fairen Chancen auf dem Arbeitsmarkt“, betont Michael Vontra, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Traunstein, „damit wird gewährleistet, dass auch schwerbehinderte Menschen passende Vermittlungsvorschläge erhalten und Arbeitgeber rechtssicher handeln.“

Das Urteil macht deutlich: Wer keinen Vermittlungsauftrag erteilt, riskiert, dass dies im Streitfall als Indiz für eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewertet werden kann. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen dann die Beweislast dafür, dass keine Diskriminierung vorlag.

Die Agentur für Arbeit Traunstein empfiehlt deshalb:

• Erteilen Sie bei jeder Stellenbesetzung einen Vermittlungsauftrag. Eine Online-Veröffentlichung allein genügt nicht.

• Dokumentieren Sie den Auswahlprozess nachvollziehbar und sachlich.

• Wählen Sie Bewerberinnen und Bewerber ausschließlich nach Qualifikation und Eignung aus.

• Behandeln Sie alle Bewerbungen gleich, unabhängig davon, ob ein besonderer Schutzstatus – etwa eine Schwerbehinderung – bekannt ist oder nicht.

• Nutzen Sie die kostenfreien Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit – von der Vermittlung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber bis zu Beratungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

„Unser Ziel ist ein Arbeitsmarkt, auf dem Chancengleichheit selbstverständlich ist“, so Vontra. „Wir unterstützen Unternehmen aktiv dabei, rechtssicher zu handeln und von Vielfalt und Inklusion zu profitieren.“

Kontakt für Rückfragen: Agentur für Arbeit Traunstein 0800 4 5555 20