Es kann jeden treffen

Woche der Menschen mit Behinderung

25.11.2022 | Presseinfo Nr. 75

Der 3. Dezember ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Dabei handelt es sich um einen von den Vereinten Nationen ausgerufenen Gedenk- und Aktionstag, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung stärken soll. Viele Menschen müssen seit ihrer Geburt oder ihrer frühen Kindheit mit einer Behinderung zurechtkommen. So betrifft das Thema auch irgendwann den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Letzteren insbesondere dann, wenn im Laufe des Erwerbslebens eine Behinderung eintritt. Markus Handfest ist Leiter des Teams Berufliche Rehabilitation und schwerbehinderte Menschen bei der Agentur für Arbeit Ulm und weiß, wie schnell so etwas passieren kann: „Die meisten Menschen die von uns beraten und vermittelt werden sind Jugendliche und junge Erwachsene. Bei den Erwachsenen geht es in der Regel um berufliche Neuorientierung. Auf Grund individueller Umstände ist es dazu gekommen, dass die Frauen und Männer im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können. Und das kann wirklich jedermann zu jederzeit treffen“, berichtet Handfest sachlich und nennt psychische und seelische Erkrankungen, Unfallsfolgen, Krebsleiden, Infarkte oder auch Allergien und Organerkrankungen als mögliche Beispiele. Doch ganz gleich, ob ein Handicap von Geburt an vorhanden ist oder erst im späteren Leben eintritt, das Team um Markus Handfest hilft Arbeitnehmern bei der Integration ins Arbeitsleben und Arbeitergebern bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen. Ihr Werkzeug: Expertenwissen und weitreichende finanzielle Leistungen.

Vorbehalte gegenüber Einstellungen schwerbehinderter Menschen gibt es immer wieder von Seiten privater wie auch öffentlicher Arbeitgeber. Ein Grund für die Zurückhaltung sei in den meisten Fällen der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. „Betrachtet man den Kündigungsschutz im Detail, verliert dieser in vielen Fällen an Brisanz“, erklärt Handfest und unterstreicht, dass eine Einstellung nicht an Fehlinformationen scheitern sollte. Denn Arbeitslose mit Handicap hätten häufig keine schlechtere Qualifikation als nicht behinderte Bewerber. In vielen Bereichen können technische Hilfen zum Einsatz kommen und so eine Behinderung ausgleichen. Für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben standen der Ulmer Arbeitsagentur im Bereich Schwerbehinderung und Rehabilitation heuer gut 15 Millionen Euro zur Verfügung. „Einstellungen können finanziell bezuschusst und technische Hilfsmittel beschafft werden. Wobei die Spannweite der technischen Hilfsmittel groß ist und von der Schuheinlage bis hin zum Kfz-Umbau reicht“, informiert Handfest und empfiehlt, vor Einstellung Fördermöglichkeiten mit der Arbeitsagentur abzuklären.

Um Menschen ihrer Handicaps angemessen zu beraten, zu betreuen und zu vermitteln, gibt es bei der Agentur für Arbeit das 13-Kopf-starke Team Berufliche Rehabilitation und schwerbehinderte Menschen, kurz: Team Reha. Im Team Reha sind alle Spezialisten, die dem Klientel entsprechend qualifiziert sind. Neben einer grundlegenden Beratungskompetenz sei es sehr hilfreich, wenn die Kolleginnen und Kollegen mit einer gewissen Robustheit hinsichtlich gesundheitlicher Themen ausgestattet seien, so der Teamleiter. „Es ist schon so, dass hinter den Menschen immer wieder mehr oder weniger starke Schicksalsschläge stecken. Wir brauchen da auch ein gesundes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität für unseren Job.“

Die Aufgaben für das Team Reha sind hauptsächlich durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Es geht darum, Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen im vollen Umfang die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Das macht die Agentur für Arbeit aber nicht allein, sondern in Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen. Das sind vorwiegend Bildungsträger, Werkstätten für behinderte Menschen oder auch Berufsbildungswerke. „Geht es beispielsweise um Ausbildungen oder Ersteingliederungen, dann arbeiten wir überwiegend mit Bildungsträgern zusammen. Dabei unterscheiden wir zwischen der kooperativen und der integrativen Ausbildung“, erklärt Markus Handfest. Bei der kooperativen Ausbildung sind die jungen Menschen bei einem Arbeitgeber im Dauerpraktikum, die integrative Form findet überwiegend in Ausbildungszentren statt. „Für eine erfolgreiche Arbeit sind gute Partner mitentscheidend. Hier sind wir in der Region gut vernetzt, so dass die Arbeit auch oft sehr erfüllend ist“, sagt Markus Handfest.

Bei der Agentur für Arbeit Ulm sind aktuell 825 Frauen und Männer beschäftigt, davon 73 schwerbehinderte Menschen und 6 Gleichgestellte. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, andernfalls ist eine Ausgleichsabgabe zu leisten. Da sich die Schwerbehindertenquote an den besetzten Pflichtplätzen im Verhältnis zur Zahl der Arbeitsplätze bemisst, liegt diese Quote für die Ulmer Arbeitsagentur aktuell bei 10,8 Prozent.

Betroffene Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen jährlich einer Beschäftigungs- und Anzeigepflicht nachkommen. Das gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 9770 333 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Ulm beantwortet.