Kindergeld für über 18-Jährige: Antragstellung wird vereinfacht

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erleichtert das Beantragen von Kindergeld für volljährige Kinder.

19.02.2025 | Presseinfo Nr. 13

Oldenburger Münsterland. Gute Nachrichten für Eltern mit volljährigen Kindern: Die Familienkasse macht den Kindergeldbezug nach dem 18. Geburtstag einfacher. Durch ein neues, digitales Verfahren können viele Familien den Kindergeldbezug ohne zusätzlichen Papieraufwand verlängern.

Bereits drei Monate vor dem 18. Geburtstag ihres Kindes erhalten Eltern ein Schreiben der Familienkasse mit einem persönlichen Zugangscode für den Online-Kindergeld-Service. Bis spätestens sechs Wochen vor dem Geburtstag können sie dort den erforderlichen Nachweis – etwa eine Studienbescheinigung – digital hochladen. Ein unterschriebener Antrag entfällt in diesem Zeitraum. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Beantragung weiterhin möglich – dann jedoch mit einer Online-Identifizierung über die Bund-ID oder einem unterschriebenen Antrag.

Mit diesem vereinfachten Verfahren baut die Familienkasse Bürokratie ab und sorgt dafür, dass Familien weiterhin unkompliziert Kindergeld erhalten.

Weitere Informationen sind unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren zu finden.