Kindergeldberechtigte können künftig einfacher den Kindergeldbezug für volljährige Kinder fortsetzen. Drei Monate vor dem 18. Geburtstag des Kindes erhalten Familien ein Schreiben mit einem Zugangscode für den Online-Kindergeld-Service. Damit entfällt die Notwendigkeit eines unterschriebenen Antrags.
Bis sechs Wochen vor dem 18. Geburtstag genügt die elektronische Übermittlung eines Nachweises (z. B. Studienbescheinigung), der als Änderungsantrag gewertet wird. Nach Ablauf dieser Frist ist entweder ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit der BundID erforderlich. Die Familienkasse informiert die Eltern in jedem Fall mit einem neuen Bescheid über die weitere Festsetzung des Kindergeldes.
Digitale Infoveranstaltungen zu eServices
Jeden Mittwoch um 16 Uhr und jeden Donnerstag um 10 Uhr bietet die Familienkasse Hessen digitale Informationsveranstaltungen über MS Teams an. Themenschwerpunkte sind die Einrichtung und Nutzung des Onlineprofils der Familienkasse sowie der Zugang zu wichtigen Funktionen wie Änderungsmitteilungen und Antragsübersichten. Zusätzlich wird auf die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag eingegangen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Teilnahmelink: https://msteams.link/X4LQ
Mit diesen Angeboten möchte die Familienkasse den Zugang zu wichtigen Leistungen weiter vereinfachen und die digitale Kommunikation stärken.