Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist eine gesetzlich verankerte Interessenvertretung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb von Betrieben und Dienststellen. Sie stärkt die Rechte dieser Beschäftigtengruppe, unterstützt bei individuellen Anliegen und setzt sich aktiv für eine inklusive Arbeitswelt ein.
Rechtsgrundlage und Wahl der SBV
Gemäß § 177 SGB IX ist eine SBV zu wählen, wenn mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen dauerhaft im Unternehmen beschäftigt sind. Gleichgestellte Personen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden dabei voll berücksichtigt.
Wahlverfahren
Die SBV sowie eine stellvertretende Vertrauensperson werden in einer geheimen, unmittelbaren Wahl bestimmt. Gewählt ist die Person mit den meisten Stimmen. Das aktive Wahlrecht besitzen alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten des Unternehmens. Kandidieren können grundsätzlich alle Beschäftigten, die:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören (bei Neugründungen entfällt diese Voraussetzung).
Wahlzeitraum
Regelwahlen zur SBV finden alle vier Jahre statt – im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. November eines Wahljahres (§ 177 Abs. 5 SGB IX). Außerordentliche Wahlen sind möglich, z. B. bei Rücktritt, Anfechtung der Wahl oder bislang unterbliebener Wahl.
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die SBV übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben – mit dem Ziel, die berufliche Eingliederung, Teilhabe und Gleichstellung schwerbehinderter Menschen sicherzustellen. Zu ihren Kernfunktionen gehören:
- Unterstützung bei Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- Beratung in persönlichen oder arbeitsbezogenen Anliegen
- Teilnahme an Bewerbungsgesprächen mit Menschen mit Behinderungen
- Förderung von barrierefreien Arbeitsbedingungen und Maßnahmen zur Inklusion
- Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und innerbetrieblicher Vereinbarungen
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Prozessen
Zudem fungiert die SBV als vertrauensvolle Anlaufstelle für Beschwerden und vermittelt bei Konflikten im Arbeitsumfeld.
Gesetzlich ist das Tätigkeitsprofil der SBV in § 178 SGB IX verankert.
Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können, verfügt die SBV über umfassende Beteiligungsrechte:
- Informationsrecht: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die SBV über alle Angelegenheiten zu informieren, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen.
- Anhörungsrecht: Vor Entscheidungen, z. B. bei Kündigungen, muss die SBV gehört werden.
- Teilnahmerechte: Die SBV kann an Sitzungen des Betriebsrats, Personalrats oder Arbeitsschutzausschusses beratend teilnehmen.
- Versammlungsrecht: Einmal jährlich kann eine Versammlung aller schwerbehinderten Beschäftigten einberufen werden.
- Einflussnahme: In größeren Betrieben (ab 100 schwerbehinderten Beschäftigten) kann die stellvertretende SBV zur Entlastung herangezogen werden – bei entsprechender Information des Arbeitgebers.
Weiterführende Informationen
Für einen tiefergehenden Einblick und einer fundierten Auseinandersetzung mit der Funktion und den Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung finden Sie hier weiterführende Links zum Thema.
Für einen grundlegenden Einstieg in die Thematik bietet das Informationsportal „REHADAT“ einen guten Überblick.
Die Informationen von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. zur Schwerbehindertenvertretung sind sehr umfänglich und verlinken zu verschiedenen Aspekten und Details zu Schwerbehindertenvertretung und ihren Aufgaben.
Das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG ermöglicht einen sehr breiten und medial abwechslungsreichen Zugang zu den verschiedenen Aspekten des Amtes der Schwerbehindertenvertretung und rechtlich speziellen Fallkonstellationen. Wer sein Detailwissen oder Spezialwissen über die Vertrauensperson von Menschen mit Schwerbehinderungen in Betrieben oder Dienststellen erweitern oder überprüfen möchte, ist hier an der richtigen Stelle.
Fazit
Die Schwerbehindertenvertretung ist mehr als nur ein formales Gremium – sie ist ein aktiver Gestalter betrieblicher Inklusion. Sie sichert Rechte, stärkt Teilhabe und wirkt positiv auf die Unternehmenskultur ein. Arbeitgeber profitieren von ihrer Expertise genauso wie die betroffenen Beschäftigten selbst.