Ein Studium sollte für alle zugänglich sein – unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben daher Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen und Nachteilsausgleiche, um ihnen eine gleichberechtigte akademische Laufbahn zu ermöglichen.
Studierende mit Beeinträchtigungen können behinderungsbedingte Bedarfe als Leistungen bei der Eingliederungshilfe beantragen. Diese sollen sicherstellen, dass Barrieren und Nachteile einem erfolgreichen Studienabschluss nicht im Weg stehen. Der Gesetzgeber hat hierzu spezielle Hilfen in § 112 SGB IX verankert, um die Chancengleichheit und Teilhabe an Bildung zu garantieren.
Welche Leistungen sind möglich?
Die Eingliederungshilfe umfasst vielfältige Maßnahmen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten sind:
- Assistenzleistungen: ähnlich einer Arbeitsassistenz, um den Hochschulalltag zu bewältigen
- Technische Hilfsmittel: Dazu gehören spezielle Tastaturen, Bildschirme, Sprachsoftware, Lesebrillen oder Notebooks
- Mobilitätshilfen: Finanzierung eines Fahrdienstes oder eines eigenen Fahrzeugs
- Kommunikationshilfen: Gebärdensprachdolmetschende Personen für Vorlesungen oder Seminare
Weitere Informationen zu den Hilfen im Studium finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks.
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen
Studierende mit Beeinträchtigungen haben das gesetzlich verankerte Recht, bei Prüfungen und Leistungsnachweisen einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Die Ausgestaltung und Bewilligung erfolgen individuell durch die jeweilige Hochschule oder Universität. Die hochschulinternen Beratungsstellen stehen hierbei als erste Anlaufstelle zur Verfügung.
Unterstützung und Nachteilsausgleiche für Menschen mit körperlichen Behinderungen
Unterstützung und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Sehbehinderungen oder Erblindung
Unterstützung und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Hörbehinderungen
Unterstützung und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Legasthenie
Ein weiterer Personenkreis von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind seelisch/psychisch beeinträchtigte Personen, die in der Hochschullandschaft eine zunehmende Erscheinung und ein wachsendes Phänomen kennzeichnen. Aber wie geht das eigentlich: „Studieren mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung?“
Nachteilsausgleiche im Einzelfall – Flexible Lösungen
Da jede Beeinträchtigung unterschiedlich ist, gibt es keine pauschalen Vorgaben für Nachteilsausgleiche. Sie orientieren sich stets an der Art und Schwere der individuellen Einschränkung. Die Bewilligung erfolgt daher als Einzelfallentscheidung durch die Prüfungsausschüsse der Hochschulen.
Antragsstellung und zuständige Kostenträger
Die Unterstützungsangebote zum Besuch einer Hochschule werden in der Regel bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern beantragt. Die Struktur dieser Eingliederungshilfeträger unterscheidet sich je nach Bundesland – in manchen Regionen sind sie zentral organisiert, in anderen dezentral auf kommunaler Ebene.