Über uns

Information zur Agentur für Arbeit Zwickau

Der Agenturbezirk Zwickau umfasst die Hauptagentur Zwickau, die Geschäftsstellen Werdau, Glauchau und Hohenstein-Ernstthal.

Die Geschäftsführung der Zwickauer Arbeitsagentur hat ihren Sitz in der Werdauer Straße 18 in 08056 Zwickau und besteht aus drei Mitgliedern:

  • Herr Andreas Fleischer ist Vorsitzender der Geschäftsführung
  • Herr Jörg Fischer ist Geschäftsführer operativer Bereich und zugleich Abwesenheitsvertreter des Vorsitzenden
  • Frau Maren Lewerenz ist Geschäftsführerin des Internen Service

 

Ergebnisse der Agentur für Arbeit Zwickau

Eingliederungsbilanz 2022

 

Hausordnung der Agentur für Arbeit Zwickau

Herzlich Willkommen in der Agentur für Arbeit Zwickau.

Wir bitten Sie, für den Besuch in unserem Gebäude einige Regeln zu beachten:

• Bitte verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll.

• Frauen und Männer sind gleichgestellt.

• Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.

• Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis möglich.

• Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Gebäude und auf dem dazugehörigen Grundstück nicht erlaubt.

• Das Mitbringen von Tieren in das Dienstgebäude ist verboten (ausgenommen Blindenhunde).

• Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken, Suchtmitteln und EZigaretten ist im Dienstgebäude nicht gestattet.

• Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.

• Die Agentur für Arbeit Zwickau ist ein gewaltfreier Ort. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Gewalt werden nicht geduldet und führen grundsätzlich zum Hausverbot.

• Den Anordnungen von Sicherheitskräften (Sicherheitsdienste, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals ist Folge zu leisten.

• Fahrräder dürfen nicht mit in das Gebäude gebracht werden.

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter berechtigt, ein Hausverbot zu erteilen und die Polizei einzuschalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Fleischer
Vorsitzender der Geschäftsführung                                                                                                                                                                                                                                                                                     der Agentur für Arbeit Zwickau