Sie können den Widerspruch auch auf anderen gesicherten Wegen einreichen.
Einige davon richten sich zusätzlich an Dritte, die in Ihrem Namen Widerspruch einlegen. Dazu gehören zum Beispiel Rechtsanwält*innen, Betreuer*innen, Organisationen, Unternehmen oder Vereine.
Übermittlung an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO)
Der Widerspruch muss dafür als elektronisch signierte Erklärung vorliegen. Sie können diesen über ein elektronisches Postfach versenden, das für die Übermittlung zugelassen ist. Dazu gehören:
• Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO)
• Mein Justizpostfach (MJP)
• Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
E-Mail-Versand
Wichtig:Hinweis: Bitte senden Sie Ihren Widerspruch per E-Mail ausschließlich über die hier genannten Wege. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Daten geschützt sind. Zudem muss das Jobcenter bei einer ungesicherten E-Mail Ihre Identität nochmals schriftlich bestätigen lassen.
Möchten Sie den Widerspruch per E-Mail übermitteln, können Sie dies auf folgendem Weg tun:
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur: Verfügen Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), können Sie Ihren Widerspruch per E-Mail versenden. Die E-Mail-Adresse finden Sie im Briefkopf Ihres Bescheids.