§ 42: Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen

Die Antragstellerin ist Bewohnerin des Frauenhauses und möchte Geldleistungen auf das Konto des Frauenhauses überwiesen haben.  Alternative: Ein Kunde lebt von seiner Ehefrau getrennt, möchte aber trotzdem seine Leistungen auf das Konto seiner Ehefrau überwiesen haben.  Müssen Überweisungsempfänger und Kontoinhaber identisch sein?

Sollten sich Sachverhalte ergeben, in denen Überweisungsempfänger und Kontoinhaber nicht übereinstimmen, kann im Rahmen einer "Drittüberweisung auf Verlangen des Leistungsempfängers" die Überweisung auch auf ein Konto eines Dritten vorgenommen werden.

Stand: 14.02.2017

WDB-Beitrag Nr.: 420003

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