Menschen mit Behinderungen
Lassen Sie sich umfassend beraten und bei der beruflichen Eingliederung unterstützen
Arbeitsvermittlung Berufliche Rehabilitation und Teilhabe
Sie haben eine Schwerbehinderung, Gleichstellung oder eine laufende berufliche Rehabilitation?
Unser Expertenteam für die Arbeitsvermittlung mit besonderem Blick auf Ihre gesundheitliche Situation steht Ihnen in Fragen der Vermittlung eines Arbeitsplatzes und der Förderung von Arbeitsverhältnissen, zu Bewerbungsstrategien sowie weiterführenden Qualifizierungen zur Verfügung.
Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden
Weiterführende Links
Wichtige Schritte nach Unfall oder Erkrankung
Spezielle Hilfe und Unterstützung
Beratung zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben
Berufliche Reha unterstützt bei Ausbildung und Beruf, wenn Ihre Gesundheit besonders beachtet werden muss. Sie haben gesundheitliche Einschränkungen und wissen noch nicht, welcher Ausbildungsberuf zu Ihnen passen könnte? Ihre bisheriger Job ist nicht mehr (vollständig) mit Ihrer Gesundheit vereinbar? Oder Sie haben Sorge, dass Sie ihn nicht dauerhaft gesund bewältigen können?
Berufliche Rehabilitation - Teilhabe am Arbeitsleben
Tipp:Flyer & Broschüren
Beratung und Vermittlung für Arbeitgeber
Sie suchen Mitarbeiter/innen und möchten auch die Potentiale von Menschen mit Behinderung nutzen? Sie können sich vorstellen, eine/n Auszubildende/n mit Behinderung ins Team zu nehmen? Oder eine/r Ihrer Mitarbeiter/innen hat gesundheitliche Schwierigkeiten im Job, und Sie suchen Unterstützung?
Was ist das Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen. Die erforderlichen Hilfen sollen dazu beitragen die Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern oder wiederherzustellen.
In der Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben sind spezialisierte Beratungsfachkräfte tätig.
Wichtig zu beachten:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden durch die Agenturen für Arbeit nur auf Antrag gewährt. Sofern Sie die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, stellen Sie den Antrag bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Vordrucke.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile müssen die Leistungen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (auch genannt berufliche Rehabilitation) umfassen z.B.:
- Eignungsfeststellungs- und Diagnoseverfahren
- besondere Zuschüsse für Arbeitgeber bei Einstellung in Ausbildung oder Arbeit
- Berufliche Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung) in besonderen Einrichtungen, die auf die gesundheitliche Situation angemessen eingehen können
- Maßnahmen in der Werkstatt für behinderte Menschen
- Technische Hilfsmittel und Umbauten am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
Ist die Agentur für Arbeit immer der verantwortliche Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Die Bundesagentur für Arbeit ist einer von mehreren Rehabilitationsträgern. Andere Rehabilitationsträger können z.B. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) oder die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sein.
Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und richtet sich u.a. nach der Ursache der Behinderung (z.B. Arbeitsunfall) und nach dem Umfang von zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wir klären für Sie, wer Ihr Ansprechpartner ist, und leiten Ihren Antrag an den verantwortlichen Träger weiter.
Tipp:Zusätzliche Informationen
Menschen-mit-Behinderungen/Schwerbehinderung-und-Gleichstellung
Wir stehen Ihnen in Fragen der Vermittlung eines Arbeitsplatzes und der Förderung von Arbeitsverhältnissen, zu Bewerbungsstrategien sowie weiterführenden Qualifizierungen zur Verfügung.
Unsere spezialisierten Fachkräfte erarbeiten in unseren Beratungsgesprächen individuelle Eingliederungskonzepte und entscheiden über notwendige und mögliche Leistungen, um Menschen mit Handicap auf ihrem Weg zurück ins Berufsleben zu begleiten.
Was wir dazu bei unserem ersten Gespräch benötigen:
- den Schwerbehindertenausweis,
- wenn gesundheitliche Einschränkungen bei der Arbeitssuche zu beachten sind, brauchen wir dazu medizinische Unterlagen, wie zum Beispiel ein Attest von Ihrem Facharzt.
- Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin.
Tipp:Zusätzliche Informationen
Menschen mit Behinderungen/Schwerbehinderung und Gleichstellung
Der Fachkräftemangel ist in Deutschland stetig präsent. Umso wichtiger ist es für Betriebe, alle Potentiale von gut ausgebildeten Arbeitskräften zu nutzen. Hierbei sollte keine Personengruppe unberücksichtigt bleiben. Menschen mit Behinderung oder Rehabilitanden sind oft ebenso leistungsfähig wie Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen.
Das Spezialisten-Team Reha/SB steht Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beratend zur Seite und informiert sie über aktuelle Fördermöglichkeiten sowie rechtliche Regelungen und Gesetzesänderungen.
Die Spezialisten im gemeinsamen Arbeitgeber-Service sind rechtskreisübergreifend das Bindeglied zwischen Arbeitsvermittlung, Bewerber/in und dem Arbeitgeber. Wir bieten den Unternehmen eine professionelle Beratung hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung/Schwerbehinderung und Rehabilitanden, inklusive der Erläuterung und Bearbeitung sämtlicher Förderanfragen.
Tipp:Weitere Links: