Arbeitgeber-Service

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.

Unmittelbare Erreichbarkeit

Die BA bietet Ihnen ein umfangreiches Spektrum an professionellen Dienstleistungen auf kurzen Wegen. Sie erreichen unseren Arbeitgeber-Service unter anderem persönlich in den 150 regionalen Agenturen für Arbeit, über das Kontaktformular oder telefonisch unter

Schnelle und zuverlässige Reaktion

Wir reagieren auf Ihr Anliegen innerhalb von 48 Stunden.

Persönlicher Kontakt

Ab der ersten Kontaktaufnahme steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise ein persönlicher Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung. Gerne bieten wir Ihnen auch eine Beratung per Video an. Kontaktieren Sie hierfür Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Marktkompetenz

Wir beobachten und analysieren für Sie Marktveränderungen auf dem nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt.

Individuelle Beratung

Vermittlung nach Maß

Unterstützung in Veränderungsprozessen

Ihr Unternehmen steht vor einem größeren Personalabbau oder strukturellen Veränderungen?

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitenden in dieser Phase aktiv zu begleiten und neue berufliche Perspektiven zu eröffnen.

Im Rahmen unserer Arbeitsmarktdrehscheiben zeigen wir Wege auf, wie betroffene Beschäftigte diese Situation als Chance für einen erfolgreichen beruflichen Neuanfang nutzen können – sei es durch Neuorientierung, Qualifizierung oder Vermittlung in neue Beschäftigung.

Weitere Informationen finden Sie im Handout zum Job-to-Job-Prozess.

Finanzielle Unterstützung

Wir können Sie zum Beispiel bei der Einstellung oder Qualifizierung finanziell unterstützen. Gern informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.

eService

Nutzen Sie unsere eServices, zum Beispiel zur Information oder Personalgewinnung – unabhängig von Ort und Zeit.

Kostenfreie Leistungen

Unser Service ist für Sie kostenfrei.

Rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen für die Dienstleistungen für Unternehmen und den Kontakt zum Arbeitgeber-Service bilden im Wesentlichen die Paragrafen 1, 2, 29, 34 und 35 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) sowie der Paragraf 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: