Die Unterstützung durch den Gründungszuschuss ist in 2 Phasen geteilt:
Phase 1
In Phase 1 erhalten Sie den Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung für Ihre Selbstständigkeit. Dadurch sind Sie für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts sowie für Ihre soziale Absicherung nicht auf einen unmittelbaren Erfolg Ihrer Unternehmensgründung angewiesen.
Sie erhalten dafür 6 Monate lang einen monatlichen Zuschuss, der sich folgendermaßen zusammensetzt:
Höhe Ihres zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.
Phase 2
In Phase 2 wird die finanzielle Unterstützung verringert, ohne dass Sie vollständig auf eine Förderung verzichten müssen.
Sie erhalten 9 Monate lang einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung.
Wichtig: Sie müssen den Gründungszuschuss der zweiten Phase eigens beantragen und dabei nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind.
Diese Phase ist ein Übergang: Nach dieser Zeit sollen Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig durch Ihre selbstständige Tätigkeit finanzieren können.
Tipp:Gut zu wissen: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.