Gründungszuschuss beantragen

Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten sich selbstständig machen. Mit dem Gründungszuschuss können wir Sie finanziell unterstützen.

Zwei Frauen im Büro sitzen einander gegenüber und sind in einem konzentrierten Gespräch miteinander

Wenn Sie arbeitslos sind, kann eine Existenzgründung der Schritt zurück ins Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss fällt der Start der Selbstständigkeit leichter: Die finanzielle Unterstützung hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung

Prüfung Ihrer Existenzgründung

Die Agentur für Arbeit kann Ihre Selbstständigkeit nur fördern, wenn Folgendes zutrifft: Eine fachkundige Stelle hat Ihre Geschäftsidee geprüft und Ihnen bescheinigt, dass diese einen langfristigen Erfolg der Selbstständigkeit ermöglicht.

Wichtig:Wichtig: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Vielmehr muss die Agentur für Arbeit davon überzeugt sein, dass Ihre Selbstständigkeit gute Erfolgsaussichten hat. Ihre Vermittlungsfachkraft beurteilt, ob Sie die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse besitzen, um erfolgreich selbstständig zu sein. Dafür sind zum Beispiel Nachweise Ihrer Qualifikation und/oder Ihrer Berufserfahrung wichtig. Detaillierte Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie von Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Höhe und Bezugsdauer

Die Unterstützung durch den Gründungszuschuss ist in 2 Phasen geteilt: 

Phase 1

In Phase 1 erhalten Sie den Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung für Ihre Selbstständigkeit. Dadurch sind Sie für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts sowie für Ihre soziale Absicherung nicht auf einen unmittelbaren Erfolg Ihrer Unternehmensgründung angewiesen.

Sie erhalten dafür 6 Monate lang einen monatlichen Zuschuss, der sich folgendermaßen zusammensetzt:

Höhe Ihres zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Phase 2

In Phase 2 wird die finanzielle Unterstützung verringert, ohne dass Sie vollständig auf eine Förderung verzichten müssen.

Sie erhalten 9 Monate lang einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung.

Wichtig: Sie müssen den Gründungszuschuss der zweiten Phase eigens beantragen und dabei nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind.

Diese Phase ist ein Übergang: Nach dieser Zeit sollen Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig durch Ihre selbstständige Tätigkeit finanzieren können.

Tipp:Gut zu wissen: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Gründungszuschuss beantragen – Schritt für Schritt

Das sind die einzelnen Schritte auf Ihrem Weg zum Gründungszuschuss:

Termin vereinbaren

Sie vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft – telefonisch oder online:

0800 4 555500 (gebührenfrei)
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Termin anfragen

Ihre Vermittlungsfachkraft stellt fest, dass der Gründungszuschuss für Sie infrage kommt. Außerdem teilt sie Ihnen mit, welche Dokumente Sie zusätzlich zum Antrag benötigen.

Dokumente vorbereiten

  • positiv:Sie holen die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ein und bereiten alle weiteren Dokumente vor. Den entsprechenden Vordruck dazu sowie ein Musteranschreiben für die fachkundige Stelle finden Sie auf dieser Seite zum Download.
  • positiv:Informieren Sie sich über die Anforderungen an den Inhalt der Dokumente, bevor Sie sich an die Arbeit machen. Einen guten Überblick gibt Ihnen die Broschüre Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“. Diese Publikation und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Antrag einreichen

Stellen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss Phase 1 online:

Gründungszuschuss Phase 1 beantragen

Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die weiteren Dokumente hoch und reichen sie alles ein. Sie haben die Möglichkeit, die Angaben zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Falls Sie den Antrag bereits online übermittelt haben, können Sie auch später noch weitere Dokumente nachreichen. Wählen Sie dazu aus der Vorgangsübersicht den Antrag und die Funktion „Dokumente nachreichen“ aus.

Gründungszuschuss Phase 1 erhalten

Nach positiver Prüfung finden Sie den Bewilligungsbescheid in Ihrem Profil im Bereich „Bescheidablage“, sofern Sie der Online-Kommunikation zugestimmt haben. 

Sie erhalten 6 Monate lang den Gründungszuschuss der Phase 1.

Gründungszuschuss Phase 2 beantragen

Im Anschluss an die Phase 1 können Sie den Gründungszuschuss für die Phase 2 ebenfalls online beantragen. Melden Sie sich dazu in Ihrem Account an und wählen Sie in Ihrem Profil aus der Vorgangsübersicht den bereits abgesandten Antrag für die Phase 1 aus. Starten Sie von dort die Beantragung für die Phase 2.

Wichtig:Hinweis: Sollten Sie die Phase 1 nicht online beantragt haben, können Sie die Phase 2 hier online beantragen.

Weitere Unterstützung für Gründerinnen und Gründer

Neben dem Gründungszuschuss gibt es von der Agentur für Arbeit noch weitere Angebote für Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit planen. Mehr erfahren Sie auf der Seite: Unterstützung für eine Existenzgründung

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss

Hauptberuflich bedeutet: Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig.

Um einen Gründungzuschuss zu erhalten, gilt außerdem: Wenn Sie weitere Tätigkeiten ausüben, darf deren zeitlicher Umfang in Summe nicht den der Selbstständigkeit übersteigen.

Fachkundige Stellen sind zum Beispiel

  • die Industrie- und Handelskammern (IHK),
  • die Handwerkskammern (HWK),
  • Banken,
  • Fachverbände oder
  • sonstige Stellen, wie zum Beispiel Steuerberatungen, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Unternehmensberatungen, Einrichtungen der Existenzgründungsberatung.

Bei welcher Stelle Sie die Stellungnahme einholen, können Sie selbst entscheiden. Die Agentur für Arbeit übernimmt keine Kosten, die Ihnen durch Ihre Wahl entstehen.

Für die Stellungnahme der Fachkundigen Stelle benutzen Sie bitte den Vordruck Gründungszuschuss (GZ) – Stellungnahme Fachkundige Stelle (BA GZ 04).

Für Ihren Antrag benötigen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Im Downloadbereich auf dieser Seite finden Sie den Vordruck für die Stellungnahme sowie ein Musteranschreiben, mit dem Sie die Unterlagen an die fachkundige Stelle Ihrer Wahl übersenden und die Stellungnahme anfordern können. 
 

Für die Stellungnahme benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen:

  • Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens (Businessplan)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Entsprechende Vorlagen und Muster finden Sie in der Regel auf den Webseiten der fachkundigen Stellen.

Zusätzlich sind

  • ein Lebenslauf und
  • Qualifikationsnachweise (zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate)

erforderlich. Damit prüft die fachkundige Stelle, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Existenzgründung mitbringen.

Tipp:Tipp: Informieren Sie sich über die Anforderungen an den Inhalt der Dokumente, bevor Sie sich an die Arbeit machen. Einen guten Überblick gibt Ihnen die Broschüre „Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“. Diese Publikation und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III sind Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, bei denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Sie können auch dann einen Gründungszuschuss erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Der Gründungszuschuss ist keine Wirtschaftsförderung, sondern eine sogenannte „Ermessensleistung“. Die Finanzierung der Leistung erfolgt aus Beitragsmitteln. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob der Einsatz der Beitragsmittel gerechtfertigt ist.

Ziel der Förderung ist es, in der Anfangsphase der Selbständigkeit das wegfallende Arbeitslosengeld zu ersetzen und eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden.

Wenn Sie ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kündigen, führen Sie Ihre Arbeitslosigkeit und den Bezug von Arbeitslosengeld selbst herbei. In der Regel wird daher eine Förderung nicht möglich sein.

Bevor Sie die Kündigung aussprechen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen, sollten Sie sich über die Folgen im Klaren sein. Sprechen Sie deshalb vorher mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Sind seit dem Entstehen Ihres Anspruchs noch keine 4 Jahre vergangen, können Sie die Wiederbewilligung des Restanspruchs beantragen. Dieser Restanspruch verringert sich aber um die Anzahl der Tage, an denen Sie den Gründungszuschuss (nach Phase 1) erhalten haben.