Zeitarbeit

Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) ist eine Möglichkeit, die Zeit zur nächsten Festanstellung zu überbrücken. Hier finden Sie grundlegende Informationen zu dieser Beschäftigungsform und Antworten auf die häufigsten Fragen dazu.

Zeitarbeit bedeutet „Arbeiten auf Zeit": Eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer (der Leiharbeitnehmer) hat einen Arbeitsvertrag mit einer Verleihfirma (dem Verleiher) geschlossen. Die Verleihfirma setzt sie beziehungsweise ihn daraufhin befristet bei einem oder mehreren Kunden (dem Entleiher) ein. Aus diesem Grund wird Zeitarbeit auch „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt.

Besonders häufig führen Zeitarbeiter einfache Arbeiten aus: Jeder zweite ist als Helfer tätig. Grundsätzlich gibt es alle Qualifikationsstufen und fast alle Tätigkeitsfelder in Form von Zeitarbeit. Ein Drittel aller Zeitarbeitskräfte ist in Berufen tätig, die der Metall- und Elektrobranche angehören. Rund ein Viertel arbeitet in den Bereichen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit. In Zukunft wird der Anteil von Zeitarbeitskräften in Berufen der Dienstleistungsbranche steigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen von Zeitarbeit

Als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer haben Sie grundsätzlich ab dem ersten Tag dieselben Rechte und Pflichten wie vergleichbare Beschäftigte des Entleihers. Das betrifft wesentliche Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsanspruch. Arbeiten Sie längere Zeit am Stück bei demselben Kunden, steht Ihnen in der Regel nach 9 Monaten dasselbe Gehalt zu wie der Stammbelegschaft des Entleihers.

Ausführlichere Informationen finden Sie im Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.

Dann kommt Zeitarbeit für Sie infrage

Zeitarbeit bietet vor allem Chancen, wenn Sie arbeitslos oder gering qualifiziert sind. Die Einstellungshürden sind in der Regel nicht so hoch wie bei unbefristeter Arbeit. Gleichzeitig können Sie Berufserfahrung sammeln, Qualifikationen erwerben und Ihr Netz aus beruflichen Kontakten erweitern. Der Übergang zur nächsten Arbeitsstelle klappt so meist schneller. Auch wenn Sie Berufsrückkehrer oder Berufseinsteiger sind, können Sie durch Zeitarbeit leichter auf dem Arbeitsmarkt (wieder) Fuß fassen.

Besondere Chancen für Migrantinnen und Migranten

Als Migrantin oder Migrant können Sie von Zeitarbeit besonders profitieren. Im Ausland erworbene Abschlüsse sind für Arbeitgeber oft schwer einschätzbar. Über Zeitarbeit bekommen Sie eher die Chance, Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis zu stellen – im besten Fall auch mit der Aussicht auf eine spätere Festanstellung beim Entleiher. Gleichzeitig lernen Sie die deutsche Sprache schneller und können sich mit der deutschen Unternehmenskultur vertraut machen.

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Antworten auf häufige Fragen zur Zeitarbeit

Als Zeitarbeitskraft ist Ihr Arbeitgeber das Zeitarbeitsunternehmen, mit dem Sie den Arbeitsvertrag geschlossen haben. Das Zeitarbeitsunternehmen bezahlt auch Ihr Entgelt. Sie haben aber auch einen Vorgesetzten im Entleihbetrieb. Wie alle anderen Arbeitnehmer dort sind auch Sie dazu verpflichtet, den Weisungen dieses Vorgesetzten Folge zu leisten.

Das Zeitarbeitsunternehmen regelt vor allem, wie Sie als Zeitarbeitskraft in den verschiedenen Betrieben eingesetzt werden. Sollen Sie bei einem neuen Kunden eingesetzt werden, muss das Zeitarbeitsunternehmen Ihnen das zuvor schriftlich mitteilen. Für Ihre Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz ist anschließend der entleihende Betrieb zuständig.

Überstunden werden eher selten vergütet, in der Regel erhalten Sie dafür Freizeitausgleich. Geregelt wird dieser über ein tarifrechtlich vereinbartes Arbeitszeitkonto, das das Zeitarbeitsunternehmen führt.

Nein. Im Arbeitsvertrag wird die Art der Beschäftigung festgelegt. Meist verpflichtet sich die Zeitarbeitskraft darin, neben ihrer Haupttätigkeit auch alle weiteren zumutbaren Tätigkeiten auszuführen. „Zumutbar“ bedeutet aber, dass diese Tätigkeiten ihrer Qualifikation entsprechen.

Ja, diese Chance besteht. Sie können eine Festanstellung im Einsatzbetrieb aber erst annehmen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: 

  • positiv:Ihr Zeitarbeitsverhältnis war befristet und ist abgelaufen
  • positiv:Sie haben den Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen gekündigt

Das Arbeitszeugnis stellt der Arbeitgeber aus, also das Zeitarbeitsunternehmen. Der entleihende Betrieb ist jedoch verpflichtet, dafür Auskunft über Ihre Arbeitsleistung zu geben.

Nein, ein solches Recht haben Zeitarbeitskräfte ebenso wenig wie alle anderen Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer.

Haben Sie Ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen oder Nordrhein-Westfalen, haben Sie als Zeitarbeitskraft wie andere Arbeitnehmer in diesen Bundesländern ein Recht auf Bildungsurlaub. Dabei handelt es sich um einen Anspruch auf bezahlte Freistellung mit dem Ziel, sich in dieser Zeit beruflich weiterzubilden.

In verleihfreien Zeiten, wenn Sie als Zeitarbeitskraft nicht an einen Betrieb entliehen sind, können Sie unter Umständen an einer Weiterbildung teilnehmen, die die Bundesagentur für Arbeit fördert.

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