Zeitarbeit bedeutet „Arbeiten auf Zeit": Eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer (der Leiharbeitnehmer) hat einen Arbeitsvertrag mit einer Verleihfirma (dem Verleiher) geschlossen. Die Verleihfirma setzt sie beziehungsweise ihn daraufhin befristet bei einem oder mehreren Kunden (dem Entleiher) ein. Aus diesem Grund wird Zeitarbeit auch „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt.
Besonders häufig führen Zeitarbeiter einfache Arbeiten aus: Jeder zweite ist als Helfer tätig. Grundsätzlich gibt es alle Qualifikationsstufen und fast alle Tätigkeitsfelder in Form von Zeitarbeit. Ein Drittel aller Zeitarbeitskräfte ist in Berufen tätig, die der Metall- und Elektrobranche angehören. Rund ein Viertel arbeitet in den Bereichen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit. In Zukunft wird der Anteil von Zeitarbeitskräften in Berufen der Dienstleistungsbranche steigen.