Im Regelfall erfolgt die Einstellung in der Entwicklungsstufe 1 ihrer Tätigkeitsebene. Mit zunehmender beruflicher Erfahrung steigen Sie in den Entwicklungsstufen auf und erhalten das jeweilige höhere Festgehalt.
Neben dem Festgehalt werden ggf. Funktionsstufen gezahlt. Damit werden zusätzlich übertragene Aufgaben sowie Funktionen oder besondere Schwierigkeits- bzw. Verantwortungsgrade einer Tätigkeit vergütet.
Weitere Zulagen werden zum Beispiel für Arbeit zu ungünstigen Zeiten, bei Überstunden oder bestimmten Erschwernissen gezahlt.
Zusätzlich zu dem Gehalt wird eine Jahressonderzahlung in Höhe von bis zu 90 v.H. (bis zu 95 v.H. ab 2026) eines Monatsgehalts gezahlt.
Sie haben zudem Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
Außerdem bieten wir eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die Möglichkeit der Entgeltumwandlung (einschließlich Arbeitgeberzuschuss)