Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) kann für dich infrage kommen, wenn Folgendes auf dich zutrifft: Du möchtest die Real-, Haupt- oder Förderschule abschließen und danach eine Ausbildung machen – und brauchst Unterstützung.

Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Dieser Artikel beschreibt:
So funktioniert die Berufseinstiegsbegleitung
Eine Expertin beziehungsweise ein Experte für diese Themen hilft dir dabei, diese Ziele zu erreichen. Weil sie oder er dich dabei begleiten, ins Berufsleben einzusteigen, werden sie Berufseinstiegsbegleiterin oder Berufseinstiegsbegleiter genannt. Rechtliche Grundlage der Berufseinstiegsbegleitung ist § 49 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).
Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter (im Folgenden: Begleiterin oder Begleiter) unterstützen dich zum Beispiel dabei,
- den Schulabschluss zu schaffen,
- persönliche Probleme zu lösen,
- einen Beruf zu finden, der zu dir passt,
- einen Ausbildungsplatz zu finden und dich dafür zu bewerben und
- in den ersten 6 Monaten deiner Ausbildung gut zurechtzukommen.
Du legst gemeinsam mit deiner Berufsberaterin oder deinem Berufsberater die möglichen Unterstützungsangebote fest. Deine Begleiterin oder dein Begleiter stimmen mit dir dann die konkreten Angebote ab. Dabei beachtet ihr, was du gut kannst, weißt und was dich interessiert.
Voraussetzungen
Eine Berufseinstiegbegleitung kannst du in Anspruch nehmen, wenn sie an deiner Schule angeboten wird. Frage dazu bei deiner Berufsberaterin oder deinen Berufsberater nach. Auch das Sekretariat deiner Schule kann dir dazu Auskunft geben.
Außerdem musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Berufseinstiegsbegleitung für dich infrage kommen kann:
- Du brauchst Unterstützung, um deinen Schulabschluss zu erreichen.
- Du brauchst Hilfe dabei, einen Ausbildungsplatz zu finden.
- Im nächsten Schuljahr bist du in der Abschlussklasse.
- Du und deine Eltern beziehungsweise deine Erziehungsberechtigten haben einer Berufseinstiegsbegleitung zugestimmt.
Dauer und Kosten der Berufseinstiegsbegleitung
Die Begleitung beginnt in dem Schuljahr vor der Abschlussklasse. Sie unterstützt dich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und bei deinem Start in der Ausbildung. Spätestens 6 Monate, nachdem du eine Ausbildung begonnen hast, endet sie. Wenn du nach der Schule noch keine Ausbildung gefunden hast, endet sie spätestens 24 Monate, nachdem du die Schule beendet hast.
Durch die Teilnahme an einer Berufseinstiegsbegleitung entstehen dir keine Kosten.
So erhältst du eine Berufseinstiegsbegleitung
Dein Weg zur Berufseinstiegsbegleitung umfasst folgende Schritte:
Informieren
Du findest heraus, ob deine Schule eine Berufseinstiegsbegleitung anbietet. Falls das der Fall ist, fragst du im Sekretariat nach dem Formular für die Einverständniserklärung.
Einverständniserklärung ausfüllen
Du und deine Eltern füllen die Einverständniserklärung aus. Damit stimmt ihr der Teilnahme an der Berufseinstiegsbegleitung zu.
Wichtiger Hinweis: Die Einverständniserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Bist du minderjährig, müssen deine Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Dokumente uploaden
Übermittle die Einverständniserklärung online, indem du sie hochlädst – über unseren Upload-Service. Auch Nachweise (zum Beispiel Schulzeugnisse) kannst du hochladen.
- maximale Dateigröße: 9 MB
- zugelassene Formate: JPG, JPEG, PNG, BMP, PDF
Um den Upload-Service nutzen zu können, musst du mit deinem Benutzerkonto angemeldet sein. Falls du kein Benutzerkonto hast, musst du dich zunächst registrieren.
Erstgespräch führen
Du führst ein erstes Gespräch mit deiner Lehrerin/deinem Lehrer, der Berufsberaterin/dem Berufsberater und vielleicht auch der Schulsozialarbeiterin/dem Schulsozialarbeiter.
Dabei klärt ihr gemeinsam, ob du die Voraussetzungen für eine Berufseinstiegsbegleitung erfüllst. Ihr besprecht außerdem, wie die Berufseinstiegsbegleitung dich im Einzelnen unterstützen kann. Gemeinsam haltet ihr deine Ziele fest und besprecht, mit welchen Schritten du sie erreichen kannst.

