8.1 Zweck der Verarbeitung der Daten
Die Datenverarbeitung innerhalb des Portals www.arbeitsagentur.de zur Veröffentlichung von Stellen- und Bewerberangeboten sowie Veranstaltungen erfolgt zu den Zwecken der Registrierung, der selbständigen Ausbildungs- oder Arbeitsuche beziehungsweise zur Ausbildungs- und/oder Stellenvermittlung sowie zur Information über das Angebot an berufsorientierenden Veranstaltungen. Die Datenverarbeitung wird auf der Grundlage des § 1 SGB III zum Marktausgleich sowie den Regelungen des SGB III und des SGB II zur Vermittlung und Integration in Arbeit und Ausbildung vorgenommen.
Die Sicherheitsstufen im Portal www.arbeitsagentur.de haben folgende Auswirkungen auf die Nutzung zur Veröffentlichung von Stellen- und Bewerberangeboten sowie Veranstaltungen (in Ergänzung zu Punkt 2 der Datenschutzerklärung):
Sicherheitsstufe „PIN-Brief-bestätigt“:
Die Funktionalitäten zur Veröffentlichung von Stellen- und Bewerberangeboten sowie Veranstaltungen können vollumfänglich genutzt werden. Auch die Veröffentlichung von Bewerberangeboten und die Versendung von Bewerbungen sind möglich. Bei Privatpersonen werden Geburtsdatum und E-Mail-Adresse zum Zwecke der Authentifizierung und Vermeidung der missbräuchlichen Nutzung erhoben. Die Staatsangehörigkeit muss bei Übermittlung an das Portal European Employment Services (EURES) angegeben werden und dient der Unterstützung des Arbeitsgenehmigungsverfahrens.
Mit der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen eingestellten Daten zum Bewerber-/Stellenangebot und gegebenenfalls Ihr Lichtbild, sofern Sie es urheberrechtlich zulässig veröffentlichen können, auch von Dritten eingesehen werden. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Inhalte, die Sie veröffentlichen beziehungsweise zugänglich machen. Die BA empfiehlt Ihre Daten zu anonymisieren (siehe dazu nähere Einzelheiten unter Ziffer 8.4 bis 8.6).
8.2 Speicherdauer/Empfänger der Daten
Das Gesuch-/Stellenangebot wird nach 4 Wochen ohne aktuelle Nutzung aus der Veröffentlichung genommen. Wird das Konto fortlaufend 3 Monate nicht in Anspruch genommen, erfolgt eine Vormerkung zur Archivierung.
Kategorien von Empfängern für Bewerberangebote können Zeitarbeitsfirmen, private Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler, Unternehmen oder das Portal EURES (vergleiche 8.7) sein. Diese Empfänger haben auch die Möglichkeit zum Beispiel über die Funktion „zur Bewerbung auffordern“ direkt mit den Privatpersonen Kontakt aufzunehmen. Bei anonymisierten Bewerberangeboten können die Empfänger bei sogenannten betreuten Kunden (vergleiche 8.3) über eine Referenznummer Kontaktdaten bei den Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern erfragen.
Bei Stellenangeboten können Empfänger andere Stellenbörsen, Privatpersonen oder das Portal EURES (vergleiche 8.7) sein. Das Portal www.arbeitsagentur.de arbeitet mit anderen Stellenbörsen und Unternehmen zusammen, um die Chancen für eine Vermittlung in Arbeit und Ausbildung zu erhöhen. Die Datenempfänger müssen Ihrerseits für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften Sorge tragen. Bitte beachten Sie, dass die Nutzungsbedingungen anderer Stellenbörsen von den Nutzungsbedingungen und Datenschutzstandards unserer Seite abweichen können. Dies gilt auch für verlinkte Seiten. Aus diesem Grund sollten Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Datenempfänger lesen und einhalten.
8.3 Kenntnisnahme in die Datenübernahme durch die BA
Mit Einrichtung eines Profils und der Kenntnisnahme der Datenverarbeitung haben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA oder der Grundsicherungsträger lesende und/oder schreibende Zugriffsrechte auf die Fachdaten (Stellengesuch, Lebenslauf und Fähigkeiten), auf Bewerbungsvorlagen, Bewerbungen und auf die persönlichen Daten. Auf betreute Stellengesuche können schreibende Rechte für den Betroffenen durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA oder der Grundsicherungsträger vergeben werden. Neue Stellengesuche können Betroffene eigenverantwortlich anlegen. Für die Ergänzung der Fähigkeiten können ebenfalls schreibende Rechte für den Betroffenen vergeben werden. Eine Änderung der bestehenden Lebenslaufeinträge ist jedoch nur für die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA möglich. Änderungen an den Stellengesuchen und Stellenangeboten sowie an sonstigen Daten erfolgen in Absprache mit den betreuten Kunden (Privatpersonen und Unternehmen). Sofern eine Abstimmung mit dem Betroffenen unterbleibt, kann der Betroffenen die Berichtigung oder Löschung verlangen oder von seinem Beschwerderecht Gebrauch machen.
Mit der Einwilligung des Unternehmens zur Übergabe eines Stellenangebotes in die Betreuung durch die BA oder eine gemeinsame Einrichtung wird das Konto in die Betreuung übernommen. In diesen Fällen haben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA oder der Grundsicherungsträger lesende und schreibende Zugriffsrechte auf betreute Stellenangebote sowie die Unternehmens- und Arbeitgeberdarstellung.
Sämtliche Bewerber- und Stellenangebote dürfen von der BA zu Vermittlungszwecken verwendet werden. Dies schließt die Weitergabe von Informationen und Kontaktdaten (Name, Anschrift) zu Zwecken der Begründung von Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnissen auch bei anonymer Veröffentlichung der Bewerberangebote im Rahmen von Vermittlungsvorschlägen ein. Telefonnummer und E-Mail-Adresse dürfen nur mit vorheriger Einwilligung der Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) übermittelt werden.
8.4 Veröffentlichung eines Bewerberangebotes in der Bewerberbörse
Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter darf Daten über Ausbildungssuchende und/oder Arbeitsuchende nur in der Bewerberbörse im Portal www.arbeitsagentur.de aufnehmen, soweit sie für die Vermittlung erforderlich sind und von Dritten keiner bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können (§ 40 SGB III). Daten, die von Dritten einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen aufgenommen werden. Die Einwilligung wird im Rahmen des Beratungs-/Vermittlungsgespräches eingeholt.
Aus diesem Grund haben Sie die Wahl zwischen einer anonymen Veröffentlichung oder einer vollständigen Veröffentlichung Ihres Bewerberangebots in der Bewerberbörse. In begründeten Ausnahmefällen kann von einer Veröffentlichung ganz abgesehen werden.
Bei einer anonymen Veröffentlichung werden folgende Daten in der Bewerberbörse veröffentlicht:
- Ihr Lebenslauf mit den relevanten beruflichen Zeiten (auch hier sind Anonymisierungen möglich, zum Beispiel Name des Unternehmens)
- Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten
- Ihre Anforderungen an die neue Stelle
Bei einer vollständigen Veröffentlichung werden folgende Daten in der Bewerberbörse veröffentlicht:
- Ihr Lebenslauf mit den relevanten beruflichen Zeiten
- Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten
- Ihre Anforderungen an die neue Stelle
- Ihr Vor- und Nachname
- Ihre Anschrift
Die Veröffentlichung Ihrer freiwillig bei der BA hinterlegten Telefonnummer und E-Mail-Adresse bedarf einer gesonderten Zustimmung.
8.5 Werbung
Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht verantwortlich für eventuell unaufgefordert erhaltene Werbung beziehungsweise Post per E-Mail (sogenannte Spam-Mails). Daher empfehlen wir eine anonyme Veröffentlichung. Siehe hierzu auch Punkt 8.6 (ergänzende Hinweise). Auf § 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb wird hingewiesen.
8.6 Ergänzende Hinweise
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei vielen Firmen Adressdaten von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind und nicht immer für Zwecke, die mit dem Portal in Verbindung stehen, verwendet werden (zum Beispiel Adresshandel). Für eine solche missbräuchliche Nutzung des Portals übernimmt die Bundesagentur für Arbeit keine Haftung. So gewonnene Adressdaten könnten dazu missbraucht werden, Ihnen unerwünschte Werbung zuzusenden. Diese Art von Werbung wird zunehmend auch massenhaft per E-Mail verteilt. In diesem Zusammenhang raten wir dazu, mit Adressdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern etc. sorgsam umzugehen und das Portal vorzugsweise anonym zu nutzen.
Beachten Sie bitte, dass die Anonymität Ihrer Daten bei selten vorkommenden Berufsbezeichnungen in Kombination mit sehr kleinen Regionen nicht immer gewahrt ist.
Jedem Bewerber- oder Stellenangebot wird automatisch eine Referenznummer zugeordnet. Über diese Referenznummer kann, solange ein Angebot veröffentlicht ist, jederzeit gezielt gesucht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in Einzelfällen über die Referenznummer auf das Bewerber- beziehungsweise Stellenangebot zurück geschlossen werden kann. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Bewerber sich in einem überschaubaren Rahmen mit seinen Echtdaten beworben hat (zum Beispiel bei einem Unternehmen in einer sehr kleinen Region).
8.7 Übermittlung der Daten an das EURES-Portal
Nach Artikel 17 der EU-Verordnung 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Ausgleich am europäischen Arbeitsmarkt ist die BA verpflichtet, alle bei der BA veröffentlichten Stellenangebote und die von den EURES-Mitgliedern und gegebenenfalls den EURES-Partnern gemäß Artikel 12 Absatz 3 der genannten Verordnung übermittelten Stellenangebote an das EURES-Portal https://europa.eu/eures/portal zu übermitteln. Es werden Stellenangebote von den folgenden Stellenangebotstypen übermittelt:
- Arbeit
- Künstler
- Ausbildung
- Duales Studium
- Praktikum / Trainee
8.8 Stellenangebote für Arbeit und für Künstler
Mit Vorliegen der folgenden Voraussetzungen erfolgt die Übermittlung an das EURES-Portal automatisch:
- Sozialversicherungspflichtige Stellenangebote (für Führungskräfte, Fachkräfte, Helfer oder Künstler)
- das Stellenangebot ist veröffentlicht oder
- das Stellenangebot ist anonym veröffentlicht und durch die BA betreut (Vermittlungsauftrag erteilt)
8.9 Stellenangebote für Ausbildung, Duales Studium, Praktikum und Trainee
Mit Ihrer Zustimmung (vergleiche Klickeinwilligung im Stellenangebot, Abschnitt Veröffentlichungen) oder in Absprache mit der Vermittlung der BA ist eine Übermittlung nach Artikel 17 der EU-Verordnung 2016/589 von Stellenangeboten für Ausbildung, Praktikum und Trainee an das EURES-Portal ebenfalls möglich.
Für die Übermittlung an das EURES-Portal gelten für Praktikum und Trainee die gleichen Voraussetzungen, wie für Stellenangebote für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen zur Übermittlung gelten für Stellenangebote für Ausbildungen und Duales Studium folgende Voraussetzungen:
- es handelt sich um keine schulische Ausbildung
- das Stellenangebot ist durch die BA betreut (Vorliegen eines Vermittlungsauftrages).
8.10 Übergreifend
Zusätzlich können Stellenangebote als „besonders EURES-relevant“ gekennzeichnet werden, um bei der Anzeige auf der Website der EU eine bessere Platzierung (Ranking) zu erhalten und um das Beschäftigungspotential für EU-Bürgerinnen und Bürger besonders zu betonen. Von der Übermittlung ausgenommen sind anonym veröffentlichte Stellenangebote, für die kein Vermittlungsauftrag erteilt wurde.
8.11 Stellengesuche
Auf Ihren Wunsch kann Ihr Bewerberprofil, welches sich aus Ihrem Stellengesuch, Ihren veröffentlichten Lebenslaufeinträgen, Ihren Fähigkeiten und Ihren persönlichen Daten zusammensetzt, an das EURES-Portal übermittelt werden.
Zur Veröffentlichung auf dem EURES-Portal bedarf es Ihrer Einwilligung (vergleiche Klickeinwilligung im Stellengesuch, Abschnitt Veröffentlichung). Für eine Übermittlung an das EURES-Portal von durch die BA betreuten Stellengesuchen kann Ihre Einwilligung gegenüber den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA abgegeben werden.
Mit Vorliegen Ihrer Einwilligung und der folgenden Voraussetzungen erfolgt die Übermittlung an das EURES-Portal:
- Stellengesuch für sozialversicherungspflichte Angebote für Arbeit oder Künstler
- das Stellengesuch ist veröffentlicht oder
- das Stellengesuch ist anonym veröffentlicht und durch die BA betreut.
Anonym veröffentlichte Stellengesuche, die nicht durch die BA betreut sind, können nicht an das EURES-Portal übermittelt werden. Bei Vorliegen einer Minderjährigkeit (unter 18 Jahren) ist zusätzlich die Zustimmung der Eltern / des gesetzlichen Vertreters einzuholen.
8.12 Widerruf der Einwilligung
Die Einwilligung zur Übermittlung von Bewerberangeboten an EURES kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Für Stellenangebote kann ein Ausschluss der Übermittlung an das EURES-Portal erfolgen, wenn dies hinsichtlich Fähigkeiten und Kompetenzen hinreichend begründet ist oder wenn ein Stellenangebot aufgrund seiner Art oder nationalen Vorschriften nur Staatsbürgerinnen und -bürgern eines bestimmten Landes offensteht. (EU Verordnung 2016/589 Artikel 17 (1) und (2)).
Mit Widerruf der Einwilligung zur Übermittlung in das EURES-Portal wird das jeweilige Stellengesuch beziehungsweise Stellenangebot im EURES-Portal innerhalb von 24 Stunden entfernt.
Die BA weist darauf hin, dass die Daten nach Artikel 17 der EU-Verordnung 2016/589 ebenfalls von EURES -Mitgliedern/Partnern zum Zwecke der Stellenvermittlung genutzt werden können. Nutzende des EURES-Portal können Privatpersonen (Unionsbürgerinnen und -bürger), Unternehmen, Stellenbörsen sowie private und öffentliche Arbeitsvermittlungen sein, die über eine Registrierung auf dem EURES-Portal verfügen oder als EURES-Mitglied/Partner nach der EU-Verordnung 2016/589 zugelassen sind.
Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer Daten, insbesondere zur Speicherdauer auf dem EURES-Portal finden Sie in der Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten auf dem EURES-Portal.