Teilhabechancengesetz: den Neustart ermöglichen

Langzeitarbeitslose kommen häufig schwierig wieder in Arbeit. Der Bund unterstützt Betriebe mit dem Teilhabechancengesetz bei der Anstellung.


14.09.2022 - Birte Schmidt -6 MinutenMitarbeiter finden

Wer schon lange arbeitslos ist, hat häufig Schwierigkeiten, wieder in den Beruf zu kommen. Mit dem Teilhabechancengesetz möchte der Staat Menschen dabei unterstützen, den Neustart zu schaffen. Marcus Grebe ist einer von ihnen und arbeitet seit über zwei Jahren als Videoproducer bei der Praxis GmbH – trotz seiner Sehbehinderung. Über die Vorteile des Programms berichten er und sein Arbeitgeber.

Das sagt der Mitarbeiter 

Zitat:

„Ich habe meinen Traumjob gefunden“
Marcus Grebe ist im Rahmen des Teilhabechancengesetzes bei der Praxis GmbH als Videoproducer beschäftigt.

Marcus Grebe
©Markus Grebe - Marcus Grebe, Videoproducer bei der Praxis GmbH

„Ich habe Amerikanistik und Medienwissenschaften studiert und abgeschlossen. Während des Studiums und auch danach habe ich bei einer Independent-Filmproduktion gearbeitet und danach versucht, im Medienbereich Fuß zu fassen. Das hat aber leider nicht richtig funktioniert. Vor etwa drei Jahren bin ich dann bei der Praxis GmbH gelandet, für die ich aktuell arbeite. Die Praxis GmbH bietet Kurse, zum Beispiel für Langzeitarbeitslose, aber auch traditionelle Ausbildungen, zum Beispiel zum Schreiner. Ich war da zunächst einmal Kunde. Ich habe in einem ihrer Projekte mitgemacht, und daher wussten sie, dass ich einen Background im Bereich Medien und Filmemachen habe. Das Projekt hieß ,Europe for You‘ und war ein Austauschprogramm, bei dem Arbeitslose für ein Praktikum ins Ausland gehen konnten. Und darüber habe ich einen Filmbeitrag gemacht, wovon sie sehr angetan waren. 2018 sollte ich dann wieder einen Beitrag machen, und darauf basierend haben sie mir die Stelle angeboten.  

Erster Job in einer traditionellen Arbeitsbeziehung

Im Sinne einer traditionellen Arbeitsbeziehung ist dies hier mein erster Job, ich war recht lange arbeitslos. Aber ich war fleißig. Ich hatte eine feste Tagesstruktur, habe mich immer beworben und meine eigenen Filmprojekte gemacht, um mein Portfolio aufzufüllen.

Bei der Praxis GmbH habe ich keinen festen Tagesablauf, sondern arbeite immer an Projekten. Ich konzipiere die Beiträge und setze sie dann um, mache also Interviews, schneide sie und stelle sie schließlich zum Beispiel auf YouTube ein.

Mit meiner Sehbehinderung ist es sicherlich recht ungewöhnlich, dass ich ausgerechnet als Videoproducer arbeite. Aber tatsächlich behindert sie mich kaum bei der Arbeit. Vor 15 Jahren hätte man noch gesagt, dass die Monitore, die ich habe, speziell sind, weil sie größer sind. Heutzutage ist das aber relativ normal. Ich mache sicherlich auch mal Fehler, die andere Leute nicht machen würden. Aber alles in allem funktioniert es recht gut.

Mein Arbeitsvertrag läuft über vier Jahre, zweieinhalb davon liegen jetzt hinter mir. Ich kann sagen, dass ich über das Teilhabechancengesetz bei der Praxis GmbH meinen Traumjob gefunden habe. Wenn am Ende eines Projektes beim Schneiden alles zusammenkommt, Musik, Text und die ganzen Einzelelemente, dann ist das ein großartiges Gefühl – und auch, wenn es den Leuten dann auch noch gefällt.

Ich hoffe sehr darauf, dass ich hier weiterarbeiten kann, weil ich sehr zufrieden und glücklich mit dem Job bin. Und ich glaube, dass man auch mit meiner Arbeit sehr zufrieden ist.“

Das sagt der Arbeitgeber

Zitat:

Das Teilhabechancengesetz gibt die Möglichkeit, einfach mal auszuprobieren
Hugo Roth ist Prokurist und Leiter Beratung und Qualifizierung bei der Praxis GmbH. Er beschäftigt im Rahmen des Teilhabechancengesetzes mehrere Mitarbeitende.

Faktor A: Herr Roth, warum ist es für einen Arbeitgeber wie die Praxis GmbH attraktiv, Mitarbeitende über das Teilhabechancengesetz zu beschäftigen? 

Bevor ein Arbeitgeber jemanden einstellt, fragt er sich: Ist das jemand, der sofort allen Anforderungen genügen kann? Oder müssen sich Menschen, gerade solche, die lange arbeitslos waren, erst wieder im Arbeitsleben einfinden und brauchen am Anfang Unterstützung? Mit dem Teilhabechancengesetz erübrigen sich diese Fragen in gewisser Weise, weil es am Anfang der Beschäftigung die Förderung des Bundes gibt und der Arbeitgeber keine finanziellen Befürchtungen haben muss.

Der Vorteil entsteht aber auf beiden Seiten, schließlich kommt der Arbeitnehmer auch leichter in ein Arbeitsverhältnis. In unserem Fall ist es übrigens tatsächlich so, dass wir die Tätigkeit von Herrn Grebe ohne das Teilhabechancengesetz gar nicht besetzt hätten.

Und warum nicht? Aus finanziellen Gründen?

Genau, die Beschäftigung eines Videoproducers ist natürlich eine teure Angelegenheit, und ob sich diese überhaupt auszahlt, ist schwer im Vorweg zu errechnen. Das Teilhabechancengesetz hat uns die Möglichkeit gegeben, es einfach mal auszuprobieren.

Wie sind Sie denn überhaupt dazu gekommen, Mitarbeitende auf diese Weise zu beschäftigen?

Als sogenannter Beschäftigungsbetrieb gründet sich unsere Existenz darauf, dass wir mit dem Instrumentarium der Agentur für Arbeit und des hiesigen Jobcenters Menschen, die Arbeit suchen, in Arbeit bringen. Das machen wir, indem wir den Menschen vorübergehend eine Beschäftigung in unserem Betrieb anbieten und sie in dieser Zeit, in der sie bei uns beschäftigt sind, dabei unterstützen, woanders einen festen, dauerhaften Arbeitsplatz zu finden.

Wie groß war denn der formale Aufwand für Sie?

Die Formalitäten brauchen ihre Zeit. Wenn man das weiß, dann ist der Aufwand in einem vernünftigen Rahmen. Im Fall von Herrn Grebe haben wir mit dem Kreisjobcenter Marburg-Biedenkopf zusammengearbeitet, denn dort war Herr Grebe Kunde. Auch das Integrationsamt war beteiligt. Marburg ist eine Optionskommune, das heißt, dass die Agentur für Arbeit und das Jobcenter keine gemeinsame Einrichtung sind. Aber grundsätzlich arbeiten wir sowohl im Auftrag der Agentur für Arbeit als auch des Jobcenters und sind mit vielen Antragsverfahren vertraut. Ich würde daher nicht sagen, dass die Beantragung in Herrn Grebes Fall besonders aufwendig war.

Nun hat Herr Grebe ja vorerst einen befristeten Vertrag, gleichzeitig sind Sie sehr zufrieden mit seiner Arbeit. Werden Sie ihn weiterbeschäftigen?

Wie schon gesagt: Eigentlich ist unser Unternehmen darauf ausgelegt, dass wir Menschen nur für eine Weile beschäftigen und sie in dieser Zeit dabei unterstützen, dass sie woanders einen festen Arbeitsplatz bekommen. Das gilt auch für Herrn Grebe. Aber gleichzeitig sind wir sehr begeistert von seiner Kreativität und seinem Können und hoffen, dass es unsere wirtschaftliche Lage erlaubt, ihn im Anschluss an die Förderung weiterzubeschäftigen. Da die Zeiten für unsere Branche nicht einfach sind, können wir das zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht sagen.

Zusätzliche Informationen

Das Teilhabechancengesetz kurz erklärt

Mit dem Teilhabechancengesetz wurden zwei neue Förderungen in das Sozialgesetzbuch aufgenommen, die die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) zum Ziel haben. Dadurch sollen Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird.

Bei der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, beträgt die Förderdauer zwei Jahre, erstattet werden im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent der Lohnkosten.

Die Förderdauer für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beträgt maximal fünf Jahre. Hierbei werden im ersten und zweiten Jahr 100 Prozent der Lohnkosten erstattet, im dritten Jahr 90, im vierten Jahr 80 und im fünften Jahr 70 Prozent. Außerdem können Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Geförderten über 25 Jahre alt sind, für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Bei beiden Förderungen erhalten die Beschäftigten begleitend ein ganzheitliches Coaching zur Unterstützung beim Einstieg ins Berufsleben, bei Problemen am neuen Arbeitsplatz oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags.


Titelfoto: ©iStock/VioletaStoimenova