Grundsicherungsgeld: Auszahlung und Dauer

Erfahren Sie, wie lange Sie vom Jobcenter Grundsicherungsgeld bekommen und wann und wie es ausgezahlt wird.

Branding-Bereich Beschreibung

Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

So lange erhalten Sie Grundsicherungsgeld

Grundsicherungsgeld bekommen Sie normalerweise für 12 Monate.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird Grundsicherungsgeld nur für 6 Monate gewährt, zum Beispiel wenn 

  • Ihr Einkommen schwankt,
  • Sie selbstständig tätig sind oder
  • die Kosten für Ihre Unterkunft und deren Heizung unangemessen sind.

Endet Ihr Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben. Stellen Sie dafür einen Weiterbewilligungsantrag.

Tipp:Tipp: Im Bewilligungsbescheid erfahren Sie den genauen Zeitraum, für den Sie Grundsicherungsgeld erhalten. In dem Schreiben finden Sie noch weitere Informationen, wie zum Beispiel die Höhe.

Online einen Weiterbewilligungsantrag stellen

Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag online stellen. Die nötigen Zugangsdaten erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache in Ihrem Jobcenter.

Weiterbewilligungsantrag online stellen

Wenn Sie Ihren Antrag per Post schicken oder persönlich abgeben möchten, können Sie das Formular Weiterbewilligungsantrag (WBA) nutzen. Dieses können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Wann Sie Ihr Geld erhalten

Sie erhalten Ihr Grundsicherungsgeld in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Sie müssen nicht selbst Kontoinhaberin oder Kontoinhaber sein.

Tipp:Gut zu wissen: Geldinstitute sind gesetzlich verpflichtet, jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Basiskonto einzurichten. Eine Verweigerung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Weitere Informationen

Downloads

Ihr Jobcenter vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.