Kooperationsplan

Erfahren Sie, worum es sich beim Kooperationsplan handelt. 

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Einführung des Grundsicherungsgeldes

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.

  • Vereinzelt wird noch der Begriff ­„Bürgergeld“ benutzt.
  • Alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
  • Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig.
  • Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

 

Logo zum Kooperationsplans des Jobcenters

Erhalten Sie Grundsicherungsgeld, erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihrem Ansprechpartner einen Kooperationsplan. Zusammen mit den Angaben zu Ihren persönlichen Vorstellungen und Zielen wird aus diesen Informationen gemeinsam mit Ihnen ein Kooperationsplan erstellt. 

Der Kooperationsplan enthält ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung. Er hält außerdem das gemeinsame Ziel und die wesentlichen Schritte zu einer nachhaltigen beruflichen (Wieder-)Eingliederung fest. 

Sie haben alles Notwendige verständlich und kompakt zusammengefasst und können auf einen Blick sehen, welche Schritte gemeinsam unternommen werden.

Er unterstützt einen vertrauensvollen Beratungs- und Integrationsprozess und enthält keine Rechtsfolgenbelehrungen.

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