Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei, eine Beschäftigung zu finden und aufzunehmen. Sie haben zum Ziel:
- an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen
- Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen
- in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln
- an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen
- bei Aufnahme einer Beschäftigung stabilisierend zu unterstützen
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) legt die Beraterin oder der Berater im Jobcenter geeignete Fördermaßnahmen fest. Das können zum Beispiel Bewerbertrainings sein, Fremdsprachenkurse, fachliche Weiterbildungen oder ein Coaching zum Einstieg in die Selbstständigkeit. Auch die Förderung von betrieblichen Maßnahmen ist möglich.
Tipp:Gut zu wissen: Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können nur durch zugelassene Träger beziehungsweise für zugelassene Maßnahmen eingelöst werden. Dies gilt nicht für die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung.