Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (Berufliche Reha)

Informieren Sie sich als Maßnahmeträger oder Unternehmen, unter welchen Voraussetzungen wir Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erstatten.

Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation helfen Sie als Maßnahmeträger oder in Ihrem Betrieb Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen dabei, eine Arbeit zu finden oder zu sichern. Der Fachbegriff für diese Leistungen lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Bieten Sie solche Leistungen an und tragen Sie für die betreffenden Personen die Arbeitgeberpflichten, zahlen Sie ihre Beiträge zur Sozialversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter die gezahlten Beiträge.

Konkret geht es um die Beiträge zur …

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung und 
  • gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung.

Voraussetzungen

Damit wir Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstatten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:  

  • Die Maßnahme wird von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter gefördert. 
  • Sie haben die Beiträge zur Sozialversicherung gemeldet und bezahlt. 
  • Sie haben einen Antrag auf Erstattung gestellt.

Höhe und Dauer

Wie hoch die Erstattungsbeiträge sind, hängt von der Art der Maßnahme und den persönlichen Voraussetzungen der Rehabilitandin oder des Rehabilitanden ab. Gerne erläutern wir Ihnen in einem Beratungsgespräch, mit welchen Beträgen Sie als Rückerstattung rechnen können.

Eine erste Hilfestellung bietet Ihnen die folgende Übersicht: „Tabelle der Erstattungsbeiträge für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation für die Jahre 2015 - 2024“ Diese hat die BA mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV SV) abgestimmt.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erstatten wir Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge über den gesamten Zeitraum der Maßnahme.

Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen

Die Erstattung können Sie online beantragen. Dafür müssen Sie mit Ihrem Benutzerkonto angemeldet sein. 
Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben: Registrierung für Unternehmen

Anmelden und Antrag stellen

Sie bekommen das Geld anschließend monatlich nachträglich überwiesen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 Wochen. Für Sie fallen dabei keine Kosten an.

Antragsunterlagen online übermitteln: Alle Schritte im Video erklärt

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage sind Paragraf 64 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Paragraf 16 Absatz 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie Paragraf 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).