Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation helfen Sie als Maßnahmeträger oder in Ihrem Betrieb Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen dabei, eine Arbeit zu finden oder zu sichern. Der Fachbegriff für diese Leistungen lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Bieten Sie solche Leistungen an und tragen Sie für die betreffenden Personen die Arbeitgeberpflichten, zahlen Sie ihre Beiträge zur Sozialversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter die gezahlten Beiträge.
Konkret geht es um die Beiträge zur …
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung und
- gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung.