Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) überprüft regelmäßig die Qualität der von ihr geförderten Maßnahmen. So kann sie gewährleisten, dass die Ziele der Maßnahmen erreicht werden.

Ziel der Qualitätssicherung ist es, Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern und langfristig weiterzuentwickeln. Teilnehmende sollen somit schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Die folgenden Stellen sind mit der Qualitätskontrolle von Arbeitsmarktdienstleistungen betraut:

Die Fachkräfte der regional zuständigen Dienststelle betreuen die Maßnahme und sind Ansprechpartnerinnen und -partner für die Träger. Sie sind verantwortlich für die laufende Qualitätsprüfung und -sicherung der Arbeitsmarktdienstleistungen.

Die Regionalen Einkaufszentren sind Ansprech- und Vertragspartnerinnen und -partner für Träger für Arbeitsmarktdienstleistungen auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung beziehungsweise des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Sie sind für die Durchführung der Vergabeverfahren zuständig und stellen sicher, dass die Maßnahmen vertragskonform umgesetzt werden. 

Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen (Prüfdienst AMDL) prüft Arbeitsmarktdienstleistungen, die auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung beziehungsweise des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vergeben wurden. Er prüft zudem Arbeitsmarktdienstleistungen, die von einer Fachkundigen Stelle zugelassen sind.

Erfolgsbewertung der Arbeitsmarktdienstleistungen

Bei Arbeitsmarktdienstleistungen, die auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung beziehungsweise des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vergeben wurden, fließen die Erkenntnisse in das Trägermanagement ein.

Die im Rahmen der Qualitätssicherung gewonnenen Erkenntnisse werden den Trägern mitgeteilt. Ziel ist es, dass die Einsichten in die Maßnahmenumsetzung bei künftigen Arbeitsmarktdienstleistungen berücksichtigt werden und damit die Qualität der Maßnahmen steigt.

Weitere verantwortliche Stellen werden bedarfs- und situationsabhängig über die Erkenntnisse informiert. Bei schwerwiegenden Mängeln in einer Arbeitsmarktdienstleistung aus dem Vergabeverfahren binden beispielsweise die Fachkräfte der Dienststelle das zuständige Regionale Einkaufszentrum ein. Bei zugelassenen Arbeitsmarktdienstleistungen wird die zuständige Fachkundige Stelle informiert.

Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen

Der Prüfdienst AMDL überprüft die Umsetzungs- und Durchführungsqualität von Arbeitsmarktdienstleistungen bei den für die BA tätigen Trägern. Im Fokus stehen dabei insbesondere Aspekte, die sich auf die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen auswirken und damit Einfluss auf die arbeitsmarktliche Wirkung der Arbeitsmarktdienstleistungen haben. Ziel ist die stetige Optimierung der geförderten Maßnahmen. 

Das Prüfportfolio umfasst grundsätzlich folgende Arbeitsmarktdienstleistungen:

  1. Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Vergabeverfahren in den Produktbereichen U25Rehabilitation sowie Aktivierung und berufliche Eingliederung.
    Das Prüfrecht für die Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Vergabeverfahren ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, Teil C Vertragsbedingungen Paragraf 15.
  2. Arbeitsmarktdienstleistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein) sowie zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein).
    Das Prüfrecht für die Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Gutscheinverfahren ergibt sich aus Paragraf 183 SGB III.
  3. Arbeitsmarktdienstleistungen im Rahmen des Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung mit Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds.

Der Prüfdienst AMDL ist eine bundesweit organisierte Prüforganisation mit hauptamtlichen Prüfkräften an den Stützpunkten Berlin, Düsseldorf und Nürnberg.

Die Prüfaktivtäten des Prüfdienstes AMDL basieren auf einer kalenderjährlichen Festlegung zu Umfang und einzubeziehenden Arbeitsmarktdienstleistungen.

Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie

Im Zuge der Pandemie ist seit 2020 die Prüftätigkeit stark eingeschränkt. Ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes AMDL unterstützt die Bearbeitung der Leistungsgewährung Kurzarbeitergeld. Dadurch stehen weniger Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung.

Alternative Durchführungsform 

Die Arbeitsmarktdienstleistungen finden pandemiebedingt nicht durchgängig in Präsenzform statt, sondern werden alternativ durchgeführt (zum Beispiel digital oder telefonisch). Seitdem bezieht der Prüfdienst AMDL den Zeitraum der alternativen Durchführungsform in die Prüfungen ein. Die gewonnenen Ergebnisse sollen Aufschluss darüber geben, ob Probleme bei der alternativen Durchführung auftraten. Außerdem werden Best-Practice-Ansätze für die Weiterentwicklung von Lernmethoden identifiziert, die eine Alternative zu Präsenzveranstaltungen darstellen.

Prüfmethode

Die Arbeitswelt und Bildungslandschaft unterliegen der zunehmenden Digitalisierung. Die Pandemie hat diesen Prozess zusätzlich beschleunigt. Veranstaltungen werden verstärkt in digitaler Form angeboten. Der Prüfdienst AMDL entwickelt und erprobt seit 2020 neue Prüfmethoden. Neben Vor-Ort-Prüfungen erfolgen Maßnahmenprüfungen auch in digitaler Form unter Nutzung von EDV-Systemen vom Stützpunkt des Prüfdienstes AMDL (=Remote-Prüfung). Dabei kann der Träger die benötigten Unterlagen wahlweise elektronisch (per verschlüsselter Mail oder Fax), postalisch oder mittels eines Programmes zum verschlüsselten Datentransfer übermitteln. 

Weiterentwicklung Berichtswesen

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Berichtswesens entfällt die Ermittlung und Kommunikation eines prozentualen Prüfergebnisses. Insofern entfallen auch diesbezügliche Angaben im Abschlussgespräch und Prüfbericht. Wesentliches Augenmerk wird auf die jeweiligen Handlungsbedarfe und die Risikobehaftung einer Maßnahmeumsetzung gelegt. Der Prüfbericht enthält zum einen eine standardisierte Zusammenfassung der eventuell festgestellten Handlungsbedarfe in den einzelnen Wertungsbereichen. So wird ein sachlicher und objektiver Überblick gewährleistet. Dabei wird folgende Unterteilung vorgenommen: 

  • erheblicher Handlungsbedarf 
  • teilweiser Handlungsbedarf 
  • kein oder geringer Handlungsbedarf 

Zudem erfolgt eine Bewertung, ob eine zielgerichtete Maßnahmedurchführung risikobehaftet ist oder nicht. Wird eine Risikobehaftung festgestellt, entscheidet die regional zuständigen Dienststelle, das Regionale Einkaufszentrum (Vergabeverfahren) beziehungsweise die Fachkundige Stelle (Gutscheinverfahren), ob Maßnahmen eingeleitet werden. 

Anschließend folgen detaillierte Ausführungen zu den Prüferkenntnissen und daraus resultierende Vereinbarungen in den einzelnen Wertungsbereichen.

Grundlagen der Prüfung

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Unterlagen, die für die Zuschlagserteilung (Vergabeverfahren) beziehungsweise Zertifizierung (Gutscheinverfahren) relevant sind. 

Bei Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Vergabeverfahren sind das vorrangig 

  • die Vergabeunterlagen,
  • das Angebotskonzept und 
  • die Nachweise zum Personal sowie zu den Räumlichkeiten und deren Ausstattung.

Bei Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Gutscheinverfahren sind das vorrangig 

  • das Träger- und Maßnahmezertifikat,
  • das der Zulassung zugrundeliegende Maßnahmekonzept,
  • der Antrag zur Maßnahmezulassung,
  • das der Zulassung zugrundeliegende Anforderungsprofil des Personals und der Räume,
  • die Angaben im Kurzfragebogen gegenüber der BA und
  • das Qualitätsmanagementsystem.

Weiterhin gelten bei Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Gutscheinverfahren folgende Rahmenrichtlinien beziehungsweise gesetzliche Regelungen:

  • die Anforderungen des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III)
  • die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz: AZAV)
  • die Empfehlungen des Beirates
  • die Umsetzungshinweise der BA
  • die Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern (bei Förderung der beruflichen Weiterbildung)

Ablauf der Prüfung

Die regional zuständige Dienststelle wird vorab über die Prüfung informiert und um Beteiligung der maßnahmebetreuenden Fachkraft am Prüftag gebeten.

Der Träger wird in der Regel spätestens 2 Arbeitstage (Vor-Ort-Prüfung) beziehungsweise 4 Arbeitstage (Remote-Prüfung) vor dem Termin über die Prüfung informiert. Die Prüfung beginnt mit einem Auftaktgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Abstimmung des Prüfablaufs und endet mit einem Abschlussgespräch. In diesem werden die gewonnenen Erkenntnisse kommuniziert. Sie münden in einen Prüfbericht. Dieser wird an den Träger, die regional zuständige Dienststelle, das Regionale Einkaufszentrum (Vergabe) beziehungsweise die Fachkundige Stelle und die Deutsche Akkreditierungsstelle (Gutschein) übermittelt.

Der Prüfdienst verwendet standardisierte Bewertungssysteme, die eigens für die zu prüfenden Arbeitsmarktdienstleistungen entwickelt wurden. Diese beinhalten die folgenden Prüf- und Wertungsbereiche:

  • W1 (Information)
  • W2 (Maßnahmedurchführung)
  • W3 (Personal)
  • W4 (Räumlichkeiten) 
  • W5 (Qualitätssicherung)

Der Prüf- und Wertungsbereich Maßnahmedurchführung nimmt dabei den größten Anteil ein. Nähere Informationen zu den Prüfschwerpunkten finden Sie im Download-Center Institutionen. 

Für die Beurteilung der Umsetzungs- und Durchführungsqualität werden folgende Informationen herangezogen:

  • teilnehmer- und maßnahmebezogene Unterlagen, 
  • Interviews mit eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • Befragung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
  • Personalunterlagen.

Außerdem werden die Räumlichkeiten im Rahmen einer Begehung bewertet.

Der Prüfdienst AMDL erhält zudem Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Wird die Arbeitsmarktdienstleistung den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerecht?
  • Werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den Ausbildungs-/Arbeitsmarkt vorbereitet und wird der Übergang in Ausbildung/Arbeit forciert? 
  • Werden die definierten Anforderungen und Mindeststandards aus der Vergabeunterlage beziehungsweise der Zulassung und dem Konzept umgesetzt?
  • Werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Ausbildungs-/Arbeitssuche unterstützt?
  • Ist der Träger in den regionalen Arbeitsmarkt eingebunden?

Ergebnisauswertung und Prüfbericht

Die standardisierten Bewertungssysteme dienen der Dokumentation der Prüfergebnisse. Sie sind außerdem die Grundlage dafür, dass Arbeitsmarktdienstleistungen bundesweit ausgewertet werden können. Dabei werden Schwachstellen, aber auch besonders gelungene Maßnahmen identifiziert. Auf diese Weise können die Arbeitsmarktdienstleistungen fortwährend verbessert und weiterentwickelt werden.

Jörg Trinkies

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Beate Olenek

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Ralf Drenske

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