Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) überprüft regelmäßig die Qualität der von ihr geförderten Maßnahmen. So kann sie gewährleisten, dass die Ziele der Maßnahmen erreicht werden.

Ziel der Qualitätssicherung ist es, Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern und langfristig weiterzuentwickeln. Teilnehmende sollen somit schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Die folgenden Stellen sind mit der Qualitätskontrolle von Arbeitsmarktdienstleistungen betraut:

Die Fachkräfte der regional zuständigen Dienststelle betreuen die Maßnahme und sind Ansprechpartnerinnen und -partner für die Träger. Sie sind verantwortlich für die laufende Qualitätsprüfung und -sicherung der Arbeitsmarktdienstleistungen.

Die Regionalen Einkaufszentren (REZ) sind Ansprech- und Vertragspartnerinnen und -partner für Träger für Arbeitsmarktdienstleistungen auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung beziehungsweise des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Sie sind für die Durchführung der Vergabeverfahren zuständig und stellen sicher, dass die Maßnahmen vertragskonform umgesetzt werden. 

Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen (Prüfdienst AMDL) prüft Arbeitsmarktdienstleistungen, die auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung beziehungsweise des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vergeben wurden. Er prüft zudem Arbeitsmarktdienstleistungen, die von einer Fachkundigen Stelle (FKS) zugelassen sind.

Erfolgsbewertung der Arbeitsmarktdienstleistungen

Bei Arbeitsmarktdienstleistungen, die auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung beziehungsweise des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vergeben wurden, fließen die Erkenntnisse in das Trägermanagement ein.

Die im Rahmen der Qualitätssicherung gewonnenen Erkenntnisse werden den Trägern mitgeteilt. Ziel ist es, dass die Einsichten in die Maßnahmenumsetzung bei künftigen Arbeitsmarktdienstleistungen berücksichtigt werden und damit die Qualität der Maßnahmen steigt.

Weitere verantwortliche Stellen werden bedarfs- und situationsabhängig über die Erkenntnisse informiert. Bei schwerwiegenden Mängeln in einer Arbeitsmarktdienstleistung aus dem Vergabeverfahren binden beispielsweise die Fachkräfte der Dienststelle das zuständige Regionale Einkaufszentrum ein. Bei zugelassenen Arbeitsmarktdienstleistungen wird die zuständige Fachkundige Stelle informiert.

Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen

Der Prüfdienst AMDL überprüft die Umsetzungs- und Durchführungsqualität von Arbeitsmarktdienstleistungen bei den für die BA tätigen Trägern/Auftragnehmern/Einrichtungen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Aspekte, die sich auf die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen auswirken und damit Einfluss auf die arbeitsmarktliche Wirkung der Arbeitsmarktdienstleistungen haben. Ziel ist die stetige Optimierung der geförderten Maßnahmen. 

Das Prüfportfolio umfasst grundsätzlich folgende Arbeitsmarktdienstleistungen:

  1. Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Vergabeverfahren in den Produktbereichen U25Aktivierung und berufliche Eingliederung sowie ganzheitliche Betreuung.
    Das Prüfrecht für die Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Vergabeverfahren ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, Teil C Vertragsbedingungen Paragraf 15.
  2. Arbeitsmarktdienstleistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein) sowie zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein).
    Das Prüfrecht für die Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Gutscheinverfahren ergibt sich aus Paragraf 183 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
  3. Arbeitsgelegenheiten zum Erhalt beziehungsweise Wiedererlangen der Beschäftigungsfähigkeit.
    Das Prüfrecht für die Arbeitsgelegenheiten ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid.
  4. Ausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf nach Paragraf 117 Absatz 1 Nummer 1b SGB III in Verbindung mit Paragrafen 76 SGB III (Reha-Ausbildung integrativ – preisverhandelt) in Berufsbildungswerken (BBW).
  5. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Menschen mit besonderem Förderbedarf nach Paragraf 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a in Verbindung mit Paragrafen 51 und 53 SGB III (BvB-Reha preisverhandelt) in vergleichbaren Einrichtungen. Bei preisverhandelten Maßnahmen ergibt sich das Prüfrecht aus Paragraf 11 Absatz 4 der Gemeinsamen Empfehlung „Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ sowie aus Paragraf 6 Absatz 4 des Fachkonzeptes für Einrichtungen nach Paragraf 51 SGB IX zur Umsetzung der Gemeinsamen Empfehlung.

Der Prüfdienst AMDL ist eine bundesweit organisierte Prüforganisation mit hauptamtlichen Prüfkräften an den Stützpunkten Berlin, Düsseldorf und Nürnberg.

Die Prüfaktivtäten des Prüfdienstes AMDL basieren auf einer kalenderjährlichen Festlegung zu Umfang und einzubeziehenden Arbeitsmarktdienstleistungen.

Prüfmethoden

Neben Vor-Ort-Prüfungen erfolgen Maßnahmeprüfungen auch in digitaler Form unter Nutzung von EDV-Systemen vom Stützpunkt des Prüfdienstes AMDL (Remote-Prüfung). Dabei werden die benötigten Unterlagen durch den Träger/Auftragnehmer beziehungsweise die Einrichtung übermittelt, wofür ein Programm zum verschlüsselten Datentransfer genutzt werden kann, alternativ per verschlüsselter Mail oder postalisch.

Im Rahmen der Prüfungen von preisverhandelten Maßnahmen wird eine Kombination aus beiden Prüfmethoden auf Praktikabilität und Effektivität erprobt.

Berichtswesen und Nachhaltung

Im Prüfbericht wird wesentliches Augenmerk auf die jeweiligen Handlungsbedarfe und die Risikobehaftung einer Maßnahmeumsetzung gelegt. Der Prüfbericht enthält eine standardisierte Zusammenfassung der eventuell festgestellten Handlungsbedarfe in den einzelnen Wertungsbereichen zur Gewährleistung eines sachlichen und objektiven Überblicks. Dabei wird folgende Unterteilung vorgenommen:

  • erheblicher Handlungsbedarf
  • teilweiser Handlungsbedarf
  • geringer Handlungsbedarf
  • kein Handlungsbedarf

Eine abschließende Gesamtbewertung kennzeichnet die Chance oder das Risiko, das definierte Ziel der Maßnahme zu erreichen oder zu verfehlen. Die detaillierten Ausführungen zu den Prüferkenntnissen und daraus resultierenden Vereinbarungen (Vergabemaßnahmen/preisverhandelte Maßnahmen/Antragsverfahren) oder Empfehlungen (Gutscheinmaßnahmen) in den einzelnen Wertungsbereichen schließen sich nachfolgend an.

Die Nachhaltung der Umsetzung der gegebenen Hinweise obliegt der Dienststelle vor Ort. Der Träger/Auftragnehmer beziehungsweise die Einrichtung fertigt zu diesem Zweck innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang des Berichtes eine schriftliche Darstellung, in der die FKS/das REZ und die Dienststelle vor Ort darüber informiert werden, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die Hinweise aufgegriffen werden.

Die Entscheidung über einzuleitende Maßnahmen obliegt der regional zuständigen Dienststelle und dem REZ oder der FKS. Das REZ prüft vertragliche Konsequenzen und sanktionsbewehrte Entscheidungen für AMDL, die von diesem über das Vergabeverfahren/die Preisverhandlungen beschafft wurden. Bei nach der AZAV zugelassenen Maßnahmen liegt die Zuständigkeit allein bei der FKS, eine Bewertung vorzunehmen, ob Zulassungskriterien der Maßnahme tangiert sind und durch festgestellte Mängel nicht eingehalten werden. Über Konsequenzen mit Blick auf die Zulassung, sprich das temporäre Aussetzen oder den Entzug eines Zertifikats, entscheidet die FKS. Die Dienststellen können bei zugelassenen Maßnahmen nach Paragraf 183 SGB III und Paragraf 16 Absatz 2 SGB II in Verbindung mit Paragraf 183 SGB III über die Aufhebung von Förderungsentscheidungen befinden.

Grundlagen der Prüfung

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Unterlagen, die für die Zuschlagserteilung (Vergabeverfahren), die Preisverhandlungen (preisverhandelte Maßnahmen) beziehungsweise die Zertifizierung (Gutscheinverfahren) relevant sind. 

Bei Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Vergabeverfahren / aus preisverhandelten Maßnahmen sind das vorrangig:

  • positiv:die Vergabeunterlagen, Kernleistungsbeschreibungen, Leistungsbeschreibungen,
  • positiv:das Angebotskonzept, Qualitäts- und Leistungshandbücher,
  • positiv:die Nachweise zum Personal sowie zu den Räumlichkeiten und deren Ausstattung.

Bei Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Gutscheinverfahren sind das vorrangig: 

  • positiv:das Träger- und Maßnahmezertifikat,
  • positiv:das der Zulassung zugrundeliegende Maßnahmekonzept,
  • positiv:der Antrag zur Maßnahmezulassung,
  • positiv:das der Zulassung zugrundeliegende Anforderungsprofil des Personals und der Räume,
  • positiv:die Angaben im Kurzfragebogen gegenüber der BA und
  • positiv:das Qualitätsmanagementsystem.

Weiterhin gelten bei Arbeitsmarktdienstleistungen aus dem Gutscheinverfahren folgende Rahmenrichtlinien beziehungsweise gesetzliche Regelungen:

  • die Anforderungen des SGB III
  • die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz: AZAV)
  • die Empfehlungen des Beirates
  • die Umsetzungshinweise der BA
  • die Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern (bei Förderung der beruflichen Weiterbildung)

Ablauf der Prüfung

Die regional zuständige Dienststelle wird vorab über die Prüfung informiert und um Beteiligung der maßnahmebetreuenden Fachkraft am Prüftag gebeten.

Der Träger/Auftragnehmer wird in der Regel spätestens 2 Arbeitstage (Vor-Ort-Prüfung) beziehungsweise 4 Arbeitstage (Remote-Prüfung) vor dem Termin über die Prüfung informiert. Bei Prüfungen preisverhandelter Maßnahmen wird die Einrichtung in der Regel spätestens 7 Arbeitstage vor dem Vor-Ort-Prüftermin informiert und um Übermittlung der Unterlagen für die Remote-Prüfung bis spätestens 4 Arbeitstage vor dem Vor-Ort-Prüftermin gebeten. Die Prüfung beginnt mit einem Auftaktgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Abstimmung des Prüfablaufs und endet mit einem Abschlussgespräch. In diesem werden die gewonnenen Erkenntnisse kommuniziert. Sie münden in einen Prüfbericht. Dieser wird an den Träger/Auftragnehmer beziehungsweise die Einrichtung, die regional zuständige Dienststelle, das REZ (Vergabe) beziehungsweise die FKS und die Deutsche Akkreditierungsstelle (Gutschein) übermittelt.

Der Prüfdienst verwendet standardisierte Bewertungssysteme, die eigens für die zu prüfenden Arbeitsmarktdienstleistungen entwickelt wurden. Diese beinhalten die folgenden Prüf- und Wertungsbereiche:

  • positiv:W1 (Information)
  • positiv:W2 (Maßnahmedurchführung)
  • positiv:W3 (Personal)
  • positiv:W4 (Räumlichkeiten) 
  • positiv:W5 (Qualitätssicherung)

Der Prüf- und Wertungsbereich Maßnahmedurchführung nimmt dabei den größten Anteil ein. Nähere Informationen zu den Prüfschwerpunkten finden Sie im Download-Center Institutionen. 

Für die Beurteilung der Umsetzungs- und Durchführungsqualität werden folgende Informationen herangezogen:

  • positiv:teilnehmer- und maßnahmebezogene Unterlagen, 
  • positiv:Interviews mit eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • positiv:Befragung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
  • positiv:Personalunterlagen.

Außerdem werden die Räumlichkeiten im Rahmen einer Begehung bewertet.

Der Prüfdienst AMDL erhält zudem Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Wird die Arbeitsmarktdienstleistung den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerecht?
  • Werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den Ausbildungs-/Arbeitsmarkt vorbereitet und wird der Übergang in Ausbildung/Arbeit forciert? 
  • Werden die definierten Anforderungen und Mindeststandards aus der Vergabeunterlage/Preisverhandlung beziehungsweise der Zulassung und dem Konzept umgesetzt?
  • Werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Ausbildungs-/Arbeitssuche unterstützt?
  • Ist der Träger/Auftragnehmer in den regionalen Arbeitsmarkt eingebunden?

Ergebnisauswertung

Die standardisierten Bewertungssysteme dienen der Dokumentation der Prüfergebnisse. Sie sind außerdem die Grundlage dafür, dass Arbeitsmarktdienstleistungen bundesweit ausgewertet werden können. Dabei werden Schwachstellen, aber auch besonders gelungene Maßnahmen identifiziert. Auf diese Weise können die Arbeitsmarktdienstleistungen fortwährend verbessert und weiterentwickelt werden.

Jörg Trinkies

Thomas-Mann-Str. 50
90471 Nürnberg

Postanschrift
Agentur für Arbeit Zwickau
Prüfdienst AMDL
Werdauer Straße 18
08058 Zwickau

Beate Olenek

Thomas-Mann-Str. 50
90471 Nürnberg

Sonja Fuchs

Josef-Gockeln-Straße 7
Düsseldorf

Ralf Drenske

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