Befragungen der Bundesagentur für Arbeit

Sie wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angerufen oder zu einer Umfrage eingeladen? Dann sind Sie hier richtig. Die BA führt regelmäßig Befragungen durch, um ihre Dienstleistungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. 

Hier finden Sie:

  • positiv:warum Sie kontaktiert wurden,
  • positiv:wie die Befragung abläuft, 
  • positiv:wie Ihre Angaben verwendet werden.

Tipp:Gut zu wissen: Um die Befragungen kümmert sich das Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragungen (ZKM) der BA. Das ZKM arbeitet nach festen Qualitätsstandards und ist durch den TÜV Süd Management-Service nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. 

Mehr zum Thema Datenschutz erfahren Sie auf der Seite Datenschutz beim ZKM

Zweck der Befragungen

Uns interessiert, wie zufrieden Sie mit unseren Dienstleistungen sind. Daher befragen wir Sie zu unseren

  • Agenturen für Arbeit,
  • Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen),
  • Familienkassen und
  • Service Centern.

Ihre Rückmeldung hilft uns, unser Angebot, unsere Abläufe und unsere Kommunikation zu verbessern. Die Ergebnisse nutzen wir direkt, um unsere Dienstleistungen weiterzuentwickeln. 

Ergebnisse der Befragungen

Die Rückmeldungen fließen direkt in die Weiterentwicklung der Angebote und Prozesse der BA ein. 

Damit Sie einen besseren Eindruck bekommen, haben wir für Sie die wichtigsten Ergebnisse aus unseren Umfragen zusammengefasst.

Zu den Ergebnissen der Befragungen 

Häufige Fragen und Antworten zu Befragungen

Die Telefonumfragen führt im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Firma 
REMONDIS :People! Solingen GmbH durch.

Ihre Daten werden nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben oder kommerziell genutzt.

Die telefonischen Befragungen finden montags bis freitags zwischen 8:30 und 19 Uhr statt.

In Sonderfällen sind Anrufe auch wochentags bis 20 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 15 Uhr möglich. Das ist zum Beispiel bei Kleinbetrieben, Beschäftigten in der Landwirtschaft oder Teilnehmenden an Bildungsmaßnahmen der Fall.

Unser Telefondienstleister ruft niemals mit unterdrückter Nummer an. Auf Ihrem Telefon wird immer die Rufnummer 0800 8003436 angezeigt.

Die Teilnehmenden der Befragungen wählen wir zufällig aus dem aktuellen Adressbestand der Bundesagentur für Arbeit aus. Der Telefondienstleister erhält nur Name und Nummer von uns.

Es handelt sich um Befragungen zur Kundenzufriedenheit – keine Werbung oder kommerzielle Umfragen.  

In den Befragungen geht es um Ihre Meinung und Ihre Erfahrungen mit den Dienstleistungen und Produkten der BA. 

Häufig können Sie Ihre Erfahrungen nach dem Schulnotenprinzip bewerten. Dabei steht die 1 für „sehr gut“ und die 6 für „ungenügend“. Außerdem gibt es manchmal offene Fragen. Dort können Sie Ihre Meinung direkt und frei äußern. 

Die Teilnahme an einer Befragung ist immer freiwillig. Sie können das Gespräch jederzeit beenden, ohne Nachteile zu haben. 

Ihre Antworten erfassen wir elektronisch und werten sie zusammen mit den Antworten von anderen Befragten aus. Ihre Antworten sind von personenbezogenen Daten wie Telefonnummer oder Name getrennt. Dadurch ist eine Rückverfolgung nicht möglich. 
Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich in anonymisierter Form. 

Der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Jede Umfrage stimmen wir im Vorfeld mit der Stabsstelle Datenschutz der Bundesagentur für Arbeit ab. Ihre Angaben behandeln wir anonym und vertraulich.

Um eine Befragung durchführen zu können, benötigen wir:

  • Ihren Namen,
  • Ihre Telefonnummer,
  • bei Printbefragungen außerdem Ihre Adresse,
  • bei Onlinebefragungen zusätzlich Ihre E-Mail-Adresse.

Ihr Name hilft uns, Sie anzusprechen und sicherzustellen, dass Sie zu unserer Zielgruppe gehören. Ihre Adressdaten werden getrennt von Ihren Antworten gespeichert. So bleibt Ihre Teilnahme anonym, und es ist nicht möglich, Ihre persönlichen Daten mit Ihren Antworten zu verbinden. 

Auch der Dienstleister, der die Interviews durchführt, hält sich streng an die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Vorschriften über den Schutz der Sozialdaten (SGB X).

Detaillierte Informationen finden Sie darüber hinaus auf der Seite Datenschutz beim ZKM