Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat im November 2024 den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Der Haushalt sieht Gesamteinnahmen von rund 46,5 Milliarden Euro und Gesamtausgaben von rund 47,8 Milliarden Euro vor. Das ergibt einen Fehlbetrag von rund 1,3 Milliarden Euro. Das Defizit wird durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen. Dadurch wird die allgemeine Rücklage am Jahresende 2025 voraussichtlich 1,8 Milliarden Euro betragen.
Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen setzt die BA für das Haushaltsjahr 2025 klare Schwerpunkte:
- positiv:Fachkräftesicherung und Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter: Für die aktive Arbeitsförderung sind rund 12,0 Milliarden Euro eingeplant. Dies stellt einen Anstieg von rund 1,6 Milliarden Euro gegenüber dem Haushalt 2024 dar.
Allein für die Förderung der beruflichen Weiterbildung sind rund 3,4 Milliarden Euro vorgesehen. - positiv:Arbeitslosengeld: Für das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit werden rund 22,1 Milliarden Euro vorgesehen. Dieser Betrag berücksichtigt eine durchschnittliche Anzahl an Leistungsbeziehenden von 852.000 Menschen im Jahr 2025.
Jahr | Rücklage der BA jeweils zum Jahresende |
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2019 (Ist-Stand) | 25,8 Milliarden Euro |
2020 (Ist-Stand) | 6,0 Milliarden Euro |
2021 (Ist-Stand) | 0 |
2022 (Ist-Stand) | 0 |
2023 (Ist-Stand) | 3,0 Milliarden Euro |
2024 (Ist-Stand) | 3,2 Milliarden Euro |
2025 (Soll) | 1,8 Milliarden Euro |