Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit

Erfahren Sie, wofür die Bundesagentur für Arbeit (BA), die zur Verfügung stehenden Beitragseinnahmen in Zukunft einsetzen wird.

Haushaltsentwicklung

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat im November 2024 den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Der Haushalt sieht Gesamteinnahmen von rund 46,5 Milliarden Euro und Gesamtausgaben von rund 47,8 Milliarden Euro vor. Das ergibt einen Fehlbetrag von rund 1,3 Milliarden Euro. Das Defizit wird durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen. Dadurch wird die allgemeine Rücklage am Jahresende 2025 voraussichtlich 1,8 Milliarden Euro betragen.

Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen setzt die BA für das Haushaltsjahr 2025 klare Schwerpunkte:

  • positiv:Fachkräftesicherung und Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter: Für die aktive Arbeitsförderung sind rund 12,0 Milliarden Euro eingeplant. Dies stellt einen Anstieg von rund 1,6 Milliarden Euro gegenüber dem Haushalt 2024 dar. 
    Allein für die Förderung der beruflichen Weiterbildung sind rund 3,4 Milliarden Euro vorgesehen.
  • positiv:Arbeitslosengeld: Für das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit werden rund 22,1 Milliarden Euro vorgesehen. Dieser Betrag berücksichtigt eine durchschnittliche Anzahl an Leistungsbeziehenden von 852.000 Menschen im Jahr 2025.
JahrRücklage der BA jeweils zum Jahresende
2019
(Ist-Stand)
25,8 Milliarden Euro
2020
(Ist-Stand)
6,0 Milliarden Euro
2021
(Ist-Stand)
0
2022
(Ist-Stand)
0
2023
(Ist-Stand)
3,0 Milliarden Euro
2024 
(Ist-Stand)
3,2 Milliarden Euro
2025 (Soll)1,8 Milliarden Euro

Einnahmen und Ausgaben

Die Übersicht der Einnahmen und Ausgaben:

JahrEinnahmenAusgaben
2019 (Ist-Stand)35,3 Milliarden Euro33,2 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)33,7 Milliarden Euro61,0 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)35,8 Milliarden Euro57,6 Milliarden Euro
2022 (Ist-Stand)37,8 Milliarden Euro37,5 Milliarden Euro
2023 (Ist-Stand)42,2 Milliarden Euro39,2 Milliarden Euro
2024 (Ist-Stand)44,6 Milliarden Euro45,2 Milliarden Euro
2025 (Soll)46,5 Milliarden Euro47,8 Milliarden Euro

Wichtige Ausgaben im Detail

Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen soll immer erfolgen können, sobald es für eine Kundin oder einen Kunden sinnvoll ist. Wie in der Vergangenheit auch, ist das Budget nicht begrenzt. Im Haushaltsjahr 2024 hat die BA für die aktive Arbeitsförderung rund 10,4 Milliarden Euro eingesetzt. Rund ein Viertel davon entfiel auf die berufliche Weiterbildung. 
Für das Jahr 2025 wird ein Budget von 12,0 Milliarden Euro eingeplant. Das sind rund 1,6 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Allein für die Weiterbildungsförderung stehen knapp 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Ausgaben für aktive Arbeitsförderung (ohne konjunkturelles Kurzarbeitergeld) im Zeitablauf:

JahrAusgaben
2019 (Ist-Stand)8,1 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)8,2 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)8,4 Milliarden Euro
2022 (Ist-Stand)8,0 Milliarden Euro
2023 (Ist-Stand)8,6 Milliarden Euro
2024 (Ist-Stand)10,4 Milliarden Euro
2025 (Soll)12,0 Milliarden Euro

Die Ausgaben für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld sind im Vergleich zur Vor-Pandemie-Phase weiterhin erhöht. Für das Haushaltsjahr 2025 werden rund 800 Millionen Euro eingeplant.

JahrAusgaben
2019 (Ist-Stand)0,2 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)22,1 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)20,2 Milliarden Euro
2022 (Ist-Stand)3,2 Milliarden Euro
2023 (Ist-Stand)0,5 Milliarden Euro
2024 (Ist-Stand)0,7 Milliarden Euro
2025 (Soll)0,8 Milliarden Euro

Der größte Posten im BA-Haushalt ist das Arbeitslosengeld. Diese Position im Haushalt stellt im Haushaltsjahr 2025 etwa 46 Prozent der Gesamtausgaben dar.

Der Haushaltsplan berechnet, dass im Jahr 2025 durchschnittlich etwa 852.000 Menschen im Leistungsbezug stehen werden (2024: rund 894.000). Pro Person sind für Arbeitslosengeld und darauf anfallende Sozialversicherungsbeiträge im Durchschnitt gerundet knapp 2.165 Euro pro Monat eingeplant. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von rund 3,4 Prozent dar.
 

JahrAusgaben
2019 (Ist-Stand)15,0 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)20,6 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)19,4 Milliarden Euro
2022 (Ist-Stand)16,5 Milliarden Euro
2023 (Ist-Stand)18,8 Milliarden Euro
2024 (Ist-Stand)22,2 Milliarden Euro
2025 (Soll)22,1 Milliarden Euro