Zuschuss für die Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen

Sie können eine Förderung erhalten, wenn Ihr Unternehmen Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbildet.

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung ermöglichen, unterstützt Sie die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter: Sie können eine Förderung in Form eines Zuschusses zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt erhalten.

    Voraussetzungen

    Eine Förderung können Sie für folgende Personen erhalten:

    • Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, deren Rehabilitationsträger die Bundesagentur für Arbeit ist.
    • schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen

    Diese müssen darüber hinaus folgende Bedingungen erfüllen:

    • Die Person ist für den angestrebten Ausbildungs- oder Weiterbildungsberuf geeignet.
    • Ihr Betrieb zahlt eine Ausbildungsvergütung, Lohn oder Gehalt.
    • Die Aus- oder Weiterbildung kann ohne diese Förderung nicht erfolgreich absolviert werden.
    • Ihr Betrieb stellt den Antrag vor Abschluss des Aus- beziehungsweise Weiterbildungsbildungsvertrages.

    Wichtig:Hinweis: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Förderung.

    Höhe und Dauer

    Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung gezahlt. Das bedeutet: Auch außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte oder eine notwendige Verlängerung werden mit dem Zuschuss gefördert. Die Auszahlung erfolgt monatlich.

    Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt. Sie richtet sich zum einen nach Art und Schwere der Behinderung. Zum anderen hängt die Höhe davon ab, wie sich die Behinderung auf die Aus- oder Weiterbildung auswirkt.

    Der Zuschuss kann bei Rehabilitandinnen beziehungsweise Rehabilitanden bis zu 60 Prozent der monatlichen Aus- oder Weiterbildungsvergütung betragen, bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt.

    Ihr Weg zum Zuschuss

    Arbeitgeber-Service kontaktieren

    Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson beim Arbeitgeber-Service. Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, können Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular senden oder uns anrufen:  

    0800 4 555520 (gebührenfrei)

    Nachricht schreiben

    Beratungstermin und Nachweise

    Im Termin klärt Ihre Ansprechperson beim Arbeitgeber-Service mit Ihnen die genauen Bedingungen, unter denen Sie die Förderung erhalten. Sie erfahren zudem, welche Dokumente und Nachweise notwendig sind, damit wir den Antrag prüfen können.

    Zuschuss online beantragen

    Im Anschluss an den Beratungstermin stehen Ihnen alle Formulare, die Sie für den Antrag benötigen, in Ihrem Benutzerkonto zur Verfügung. Füllen Sie diese aus und laden Sie sie anschließend wieder hoch – zusammen mit den erforderlichen Nachweisen. Über Ihr Benutzerkonto können Sie später auch Dokumente nachreichen, wie:

    • unterschriebener Aus- oder Weiterbildungsvertrag,
    • Eintrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse,
    • Nachweis über die Anmeldung zur Sozialversicherung,
    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid.

    Prüfung und Bescheid

    Wir prüfen Ihren Antrag. Anschließend informieren wir Sie darüber, ob und in welcher Höhe Sie den Zuschuss erhalten.

    Weitere Unterstützung

    Neben dem Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildungsvergütung gibt es noch weitere Förderungen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

    Informieren Sie sich zum Beispiel darüber, …

    Rechtliche Grundlage für den Zuschuss ist Paragraf 73 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).

    Kontakt zum Arbeitgeber-Service

    Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

    Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: