Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Stellen Sie Menschen mit Behinderungen für eine Probebeschäftigung ein, können wir Ihnen die Kosten erstatten.

Mit einer Probebeschäftigung erleichtern Sie Menschen mit Behinderungen, ins Berufsleben zu starten oder zurückzukehren: Diese können ihre Stärken und Fähigkeiten zeigen, die Arbeit in Ihrem Betrieb kennenlernen und sich als mögliche Arbeitskräfte empfehlen. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gewinnen durch eine Probebeschäftigung einen Eindruck davon, ob die Person zu Ihrem Unternehmen passt. Die Personalkosten während der Probebeschäftigung können Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter erstatten.

Ihr Ansprechpartner für eine solche Förderung ist der Arbeitgeber-Service.

Arbeitgeber-Service kontaktieren

Voraussetzungen

Wir können Ihnen die Personalkosten für die Probebeschäftigung erstatten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Person, die Sie für die Probebeschäftigung einstellen wollen, ist schwerbehindert beziehungsweise schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Es kann sich auch um eine Rehabilitandin beziehungsweise einen Rehabilitanden handeln. Rehabilitationsträger muss dann die Bundesagentur für Arbeit sein.
  • Für die Dauer der Probebeschäftigung schließen Sie einen Probearbeitsvertrag mit der Person ab.
  • Die Probebeschäftigung verbessert die Aussichten der Person, dauerhaft am Arbeitsleben teilzunehmen.

Hinweis: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Förderung.

Umfang und Dauer der Förderung

Zu den Personalkosten, die wir Ihnen erstatten können, gehören zum Beispiel:

  • Lohn- beziehungsweise Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 
  • sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
  • Umlagen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Wir fördern die Probebeschäftigung bis zu 3 Monate lang.

Antrag auf Probebeschäftigung stellen

Sie können die Probebeschäftigung online beantragen.

Wichtig:Wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Probebeschäftigung beginnt.

Sie benötigen:

  • positiv:Kundennummer der Person, die Sie für die Probebeschäftigung einstellen
  • positiv:Information, ob die Person bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter gemeldet ist 
  • positiv:unterschriebener Probearbeitsvertrag
  • positiv:Nachweis zur Anmeldung der Sozialversicherung (wenn er bereits vorliegt)

Sind weitere Unterlagen erforderlich, informieren wir Sie.

Probebeschäftigung beantragen

Weitere Unterstützung

Neben der Probebeschäftigung gibt es noch weitere Förderungen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Informieren Sie sich zum Beispiel darüber, …

Rechtliche Grundlage für die Probebeschäftigung ist Paragraf 46 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).

Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: