Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Anzeige nach § 1a Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung. Liegt bei Ihnen ein Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vor, finden Sie nähere Informationen und den digitalen Service auf dieser Seite: Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung (Zeit- oder Leiharbeit)
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Anzeige nach § 1a Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung stellen?
- Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen weniger als 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Durch die Überlassung Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird Kurzarbeit oder Entlassungen vermieden.
- Die Überlassung dauert je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer nicht länger als 12 Monate.
- Ihre überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt.
- Sie müssen auch bei einer Überlassung nach § 1a Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung die Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung beachten. Eine Überlassung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ins Baugewerbe ist nicht zulässig. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Informationen zu den Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes.
Wie und wo zeige ich die Überlassung an?

Füllen Sie das Formular zur Anzeige der Überlassung inklusive der Anlage vollständig aus.
Sie müssen die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konkret benennen und folgende Angaben machen:
- Vor- und Familienname sowie Geburtstag und -ort und aktuelle Anschrift der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
- Art der zu leistenden Tätigkeit
- Beginn und Dauer der Überlassung
- Firma und Anschrift des Entleihers
Die Anzeige müssen Sie vor der ersten Überlassung einer Leiharbeitnehmerin oder eines Leiharbeitnehmers bei der Agentur für Arbeit stellen.
Muss ich eine Gebühr zahlen?
Für die Bearbeitung von Anzeigen einer Überlassung wird eine Gebühr in Höhe von 64,40 Euro erhoben.
Die Anzeige der Überlassung online übermitteln
Sie können die Anzeige an die zuständige Agentur für Arbeit online übermitteln, indem Sie den digitalen Service dafür nutzen. Sie benötigen für die Übermittlung der Anzeige an die Agentur für Arbeit einen gültigen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel.
- Laden Sie das Formular „Anzeige der Überlassung“ herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und speichern Sie die Dokumente auf Ihrem PC oder einem anderen Datenträger.
- Laden Sie die ausgefüllten Formulare über unseren digitalen Service hoch. Machen Sie das Gleiche mit den weiteren Unterlagen. Über den digitalen Service können Sie auch Unterlagen nachreichen, wenn Sie die Anzeige schon eingereicht haben.
- Bevor Sie die Anzeige absenden, müssen Sie sich mittels elektronischen Personalausweises beziehungsweise elektronischen Aufenthaltstitels identifizieren.
- Wenn Sie die Anzeige online einreichen und sich authentifizieren, ist es nicht notwendig, die Unterlagen anschließend zusätzlich per Post an die Agentur für Arbeit zu übersenden.
- Die Unterlagen werden von der zuständigen Agentur für Arbeit geprüft.
- Sollten weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden oder Fragen offen sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Für die Überweisung der anfallenden Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid zusammen mit der Entscheidung über Ihren Antrag.
Über den digitalen Service können Sie auch Unterlagen nachreichen.