Anzeige der Überlassung

Unter bestimmten Voraussetzungen reicht eine Anzeige der Überlassung nach § 1a Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung bei der Bundesagentur für Arbeit aus. In diesen Fällen ist keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erforderlich. Die Anzeige richtet sich gezielt an kleinere Betriebe, die vorübergehend Personal überlassen möchten, um betriebsbedingte Maßnahmen zu vermeiden.

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Wann reicht eine Anzeige aus?

Eine Anzeige der Arbeitnehmerüberlassung genügt, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • positiv:Ihr Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte.
  • positiv:Sie überlassen für höchstens 12 Monate.
  • positiv:Sie möchten mit der Anzeige Entlassungen oder Kurzarbeit vermeiden.
  • positiv:Ihre überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt.
  • positiv:Sie stellen die Anzeige vor Beginn der ersten Überlassung.

Tipp:Tipp: Sie erfüllen nicht alle Bedingungen? Informieren Sie sich über die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Anzeige der Überlassung online übermitteln

Sie können die Anzeige online bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Nutzen Sie dafür den digitalen Service. Für die Übermittlung brauchen Sie einen gültigen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.

Formular „Anzeige der Überlassung“ ausfüllen

Laden Sie das Formular „Anzeige der Überlassung“ herunter.

Füllen Sie das Formular vollständig aus und speichern Sie die Dokumente auf Ihrem PC oder einem anderen Datenträger.

Formular hochladen

Laden Sie das ausgefüllte Formular über unseren digitalen Service hoch. Wenn Sie weitere Unterlagen einreichen wollen, zum Beispiel zur wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens, können Sie diese zusammen mit dem Pflichtformular hochladen.

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Prüfung durch die Agentur für Arbeit

Die Unterlagen werden von der zuständigen Agentur für Arbeit geprüft.

Sollten wir weitere Unterlagen von Ihnen benötigen oder Fragen haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Gebühren bezahlen

Für die Überweisung der anfallenden Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid zusammen mit der Entscheidung über Ihre Anzeige.

Dokumente nachreichen

Sie haben die Anzeige bereits eingereicht: Über den digitalen Service können Sie auch Unterlagen nachreichen.

Dokumente nachreichen

Einschränkungen für Betriebe des Baugewerbes

Eine Überlassung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Branchen ins Baugewerbe ist grundsätzlich nicht zulässig. In bestimmten Fällen kann eine Überlassung zwischen Betrieben des Baugewerbes erfolgen. Die Voraussetzungen erfahren Sie im Informationsblatt.

 

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