Eine Anzeige der Arbeitnehmerüberlassung genügt, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- positiv:Ihr Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte.
- positiv:Sie überlassen für höchstens 12 Monate.
- positiv:Sie möchten mit der Anzeige Entlassungen oder Kurzarbeit vermeiden.
- positiv:Ihre überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt.
- positiv:Sie stellen die Anzeige vor Beginn der ersten Überlassung.
Tipp:Tipp: Sie erfüllen nicht alle Bedingungen? Informieren Sie sich über die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.