Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung – auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt – bedeutet, dass Arbeitnehmende für eine bestimmte Zeit in einem anderen Unternehmen arbeiten. Der bisherige Arbeitgebende wird zum Verleiher, das aufnehmende Unternehmen zum Entleiher. Für die Überlassung ist grundsätzlich eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. In bestimmten Fällen genügt jedoch eine Anzeige.

Anzeige oder Erlaubnis

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