Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehören nach dem Sozialgesetzbuch III (SGBIII) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit. Unsere Angebote unterstützen dabei, Familie und Beruf vereinbaren zu können, und fördern insbesondere Frauen, damit sie ihre Chancen am Arbeitsmarkt wahrnehmen können. Um dies zu erreichen, bieten wir diese Angebote an.
