Die folgenden Akteure und Initiativen bieten Arbeitgebenden Unterstützung zum Thema "Beschäftigung von Menschen mit Behinderung"
Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Die EAA Bayern arbeiten Hand in Hand mit den Expertinnen und Experten der verschiedenen Leistungsträger und sind somit bestens informiert und vernetzt.
Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig. Ihre Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) umfassen:
- Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (die sogenannte "Begleitende Hilfe im Arbeitsleben")
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Kurse und Öffentlichkeitsarbeit
- Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
Der Integrationsfachdienst unterstützt und berät Unternehmen aller Branchen und Größen zu Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Ebenso unterstützen sie Menschen mit Handicap bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und begleiten diese sowie deren Arbeitgebenden über den gesamten Eingliederungsprozess hinweg.
Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales
In allen Fragen zu Schwerbehinderung im Berufsleben ist für Sie als Arbeitgeber das ZBFS-Inklusionsamt ein kompetenter Partner für Beratung (Ausgleichsabgabe, Betriebliches Eingliederungsmanagement, u.w.) und finanzielle Leistungen.
IW-Elan und die Meldung der Ausgleichsabgabe und Schwerbehindertenanzeige
IW-Elan unterstützt Sie bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige nach § 163 Abs. 2 SGB IX und bietet hilfreiche FAQs an.
Kontaktinformationen der Agentur für Arbeit für die SB-Beratung
Sollten Arbeitgeber Probleme mit der Anzeige und Fragen dazu haben, können sie sich an die zuständige Agentur wenden und hier an den Operativen Service 061 mit folgenden Sammelrufnummern:
0931 7949 861 (nicht für ordnungspolitische Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht)
0931 7949 862 (Anzeigeverfahren)
0931 7949 863 (Gleichstellung)
REHADAT ist das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Mit dem neuen Modellprojekt "Inklusionsimpuls Bayern" soll die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessert werden.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - BAR
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bietet zahlreiche Informationen und Praxistools zum Thema "Menschen mit Behinderung"
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe.
