Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Die folgenden Akteure und Initiativen bieten Arbeitgebenden Unterstützung zum Thema "Beschäftigung von Menschen mit Behinderung"

 

Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) 

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Die EAA Bayern arbeiten Hand in Hand mit den Expertinnen und Experten der verschiedenen Leistungsträger und sind somit bestens informiert und vernetzt.

Büro in Bamberg:

EAA Oberfranken

Franz-Ludwig-Strasse 7a

96047 Bamberg

0951-51955015

Ansprechstelle.Oberfranken@eaa-bayern.de


Integrationsamt

Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig. Ihre Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) umfassen:

  • Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (die sogenannte "Begleitende Hilfe im Arbeitsleben") 
  • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • Kurse und Öffentlichkeitsarbeit
  • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Integrationsfachdienst

Der Integrationsfachdienst unterstützt und berät Unternehmen aller Branchen und Größen zu Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Ebenso unterstützen sie Menschen mit Handicap bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und begleiten diese sowie deren Arbeitgebenden über den gesamten Eingliederungsprozess hinweg.


Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales

In allen Fragen zu Schwerbehinderung im Berufsleben ist für Sie als Arbeitgeber das ZBFS-Inklusionsamt ein kompetenter Partner für Beratung (Ausgleichsabgabe, Betriebliches Eingliederungsmanagement, u.w.) und finanzielle Leistungen. 


IW-Elan und die Meldung der Ausgleichsabgabe und Schwerbehindertenanzeige 

IW-Elan unterstützt Sie bei der Berechnung der Ausgleichs­ab­gabe und der Erstellung der Anzeige nach § 163 Abs. 2 SGB IX und bietet hilfreiche FAQs an.


Kontaktinformationen der Agentur für Arbeit für die SB-Beratung

Sollten Arbeitgeber Probleme mit der Anzeige und Fragen dazu haben, können sie sich an die zuständige Agentur wenden und hier an den Operativen Service 061 mit folgenden Sammelrufnummern:

0931 7949 861 (nicht für ordnungspolitische Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht)

0931 7949 862 (Anzeigeverfahren)

0931 7949 863 (Gleichstellung)

Wuerzburg.061-OS@arbeitsagentur.de


REHADAT 

REHADAT ist das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.


Inklusionsimpuls Bayern 

Mit dem neuen Modellprojekt "Inklusionsimpuls Bayern" soll die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessert werden.


Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation -  BAR 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bietet zahlreiche Informationen und Praxistools zum Thema "Menschen mit Behinderung"


Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe.