Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende:
Asylsuchende und Geduldete erreichen uns bei Fragen rund um die Vermittlung in Arbeit unter der bundeseinheitlichen Service-Rufnummer oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular:
Weiterführende Informationen zum Thema "Arbeit und Ausbildung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber" finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland
Ansprechpartner für Arbeitgeber:
Bei Fragen zur Einstellung in Arbeit oder Ausbildung, zu betrieblichen Praktika oder Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte an das Kompetenzteam des Arbeitgeber-Services der Agentur für Arbeit Berlin Süd unter folgenden Kontakten:
Kurz gefasst:
Arbeitsmarktzugang/ Aufnahme von Ausbildung
- Abhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status und von der Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland
- Ersichtlich in den Nebenbestimmungen der Aufenthaltspapiere:
Fall A: Erwerbstätigkeit gestattet
Fall B: Erwerbstätigkeit nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet (Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung erforderlich)
Fall C: Erwerbstätigkeit nicht gestattet
- Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist für Asylsuchende und Geduldete nicht möglich
Praktikum
- In der Regel ab dem 4. Aufenthaltsmonat mit Erlaubnis der Ausländerbehörde
- Bei Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis sind Praktika und Freiwilligendienste sofort erlaubt
Diese Übersicht soll als grobe Information dienen. Für die individuelle Prüfung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Weitere Informationen
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland