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Ab 1. Januar 2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Die Bundesagentur für Arbeit weist arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die AUB aktiv bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt einzufordern. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Die Vorlage einer AUB ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

Kundinnen und Kunden können auch auf digitalem Weg ihre AUB einreichen. Im Bereich der eServices lassen sich über die sogenannten Veränderungsmitteilungen Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen. Die Bescheinigungen können Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit zudem auch in der Kunden-App BA-mobil hochladen.
 


Arbeitslosmeldung

Es gibt zwei Möglichkeiten sich arbeitslos zu melden.

  • Persönliche Arbeitslosmeldung
    Weisen Sie bitte bei Ihrer Arbeitslosmeldung Ihre Identität durch Vorlage eines geeigneten Dokuments (Personalausweis, Pass, Meldebescheinigung) nach. Um eine zeitnahe Aufnahme in den Vermittlungsprozess zu ermöglichen, bitten wir Sie, einen taggenauen Lebenslauf und eine Kopie der Kündigung bzw. des befristeten Arbeitsvertrages mitzubringen.
  • Online-Arbeitslosmeldung
    Eine Arbeitslosmeldung ist seit dem 01.01.2022 auch online im Portal der BA möglich.
    Bitte beachten Sie, dass Sie bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen frühestens ab dem Tag Arbeitslosengeld erhalten können, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben.

Hygieneregeln

  • Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer Maske (FFP2 oder medizinische Maske), insbesondere wenn Sie Erkältungssymptome aufweisen sollten.
  • Halten Sie weiterhin einen Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen ein.
  • Desinfizieren Sie bitte regelmäßig Ihre Hände in unseren Gebäuden.

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag befristet ist - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.

Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Hotline 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Bei der online Arbeitsuchendmeldung, kann direkt ein Gesprächstermin bei der Arbeitsvermittlung gebucht werden.

Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung (mit dem Personalausweis oder Pass + Meldebescheinigung) muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld

Bitte halten Sie bei der Arbeitsuchend-/ Arbeitslosmeldung Ihren Lebenslauf für die Datenaufnahme/ -aktualisierung bereit.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter:
Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen