Arbeitsuchend – erste Schritte zu neuer Beschäftigung

Ihre Meldung zur Arbeitsuche

Bitte melden Sie sich sofort arbeitssuchend – am besten online
Die Arbeitssuchend-Meldung sollte frühestmöglich, spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses erfolgt sein. 
Haben Sie selbst erst kurzfristig erfahren, dass Sie nicht weiterbeschäftigt werden? Dann melden Sie sich bitte innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend.

Damit wir gegenseitig alle Informationen ohne Wartezeit, datenschutzkonform, schnell und sicher austauschen können, sollten Sie ein Konto bei der Bundesagentur für Arbeit anlegen. Falls Sie dies noch nicht gemacht haben, nutzen Sie gerne die Anleitung „In wenigen Schritten zum Konto
 

Ihre Arbeitslosmeldung

Ihre Arbeitslosmeldung kann frühestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit erfolgen.
Auch dies kann über unsere eServices erledigt werden.

Sollten Sie sich bisher nur arbeitssuchend gemeldet haben und bereits arbeitslos sein, melden Sie sich bitte umgehend arbeitslos. Eine verspätete Arbeitslosmeldung kann zu leistungsrechtlichen Nachteilen führen!

Nach Ihrer Arbeitslosmeldung können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Auch dies geht online. Spätestens dafür benötigen Sie die Registrierung bei den eServices