- Duale Ausbildung in der Regel mit einer 1/3 Verkürzung der regulären Ausbildungszeit
Sie schließen neben dem Arbeitsvertrag einen Umschulungs-/ Ausbildungsvertrag mit Ihrer*m Mitarbeitenden ab. - Schulische Ausbildung bei einem AZAV-zertifizierten* Bildungsträger
- Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung mit anschließender Berufsabschlussprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen prüfen die Kammern vorab. - Anpassungslehrgänge nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (z.B. Vorbereitungslehrgänge zur Kenntnisprüfung)
Erreichen eines Berufsabschusses modular bei einem AZAV-zertifizierten* Bildungsträger mit anschließender Abschlussprüfung
* Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Antragstellung vor Beginn der Weiterbildung
- Mitarbeitende*r hat keinen anerkannten Berufsabschluss oder der Berufsabschluss ist aufgrund einer mindestens 4 Jahren berufsfremden Beschäftigung nicht mehr verwertbar
- Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
- Es liegt in der Regel eine mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit vor
- Eine positive Prognose für den Erwerb des Berufsabschlusses, Beurteilung erfolgt durch einen Eignungstest der Agentur für Arbeit
Informationen zum Eignungstest
- Ausreichendes Sprachniveau (in der Regel B2)