Fördermöglichkeiten beim Erwerb eines Berufsabschlusses

Wir übernehmen die Kurskosten der Weiterbildung. Ihr Mitarbeiter erhält weiterhin den zuletzt bezogenen Lohn und wir unterstützen Sie mit einem Entgeltzuschuss für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall.

3 Wege zum Berufsabschluss in der Erwachsenen-Bildung.

  1. Duale Ausbildung mit einer 1/3 Verkürzung der regulären Ausbildungsdauer. Sie schließen neben dem Arbeitsvertrag einen Ausbildungsvertrag mit Ihrem Mitarbeiter ab.

    (Es gibt Ausnahmeregelungen bei schulischen Ausbildungsgängen, z.B. bei der Pflegefachkraft.)
    Beispiel: Helferin in einer Arztpraxis erlernt in 24 Monaten anstatt in 36 Monaten den Beruf der medizinischen Fachangestellten. 
  2. Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung mit anschließender Berufsabschlussprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen prüfen die Kammern vorab.

    Beispiel: Eine Pflegefachkraft aus dem Ausland absolviert einen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs für die staatliche Kenntnisprüfung zum/zur Pflegefachmann/-frau.
  3. Erreichen eines Berufsabschusses modular bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger mit anschließender Abschlussprüfung.

    Beispiel: Produktionshelferin erlernt den Beruf der Maschinen- und Anlagenführerin.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Ihr Mitarbeiter hat keinen anerkannten Berufsabschluss oder ist seit mindestens 4 Jahren nicht im erlernten oder verwandten Berufsfeld tätig.
  • Es liegen mindestens 3 Jahre berufliche sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor.
  • Eine positive Prognose für den Erwerb des Berufsabschlusses. Beurteilung durch den standardisierten Eignungstest der Agentur für Arbeit.
  • Ein Sprachniveau von mindestens B2.

Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu betrachten