- Duale Ausbildung mit einer 1/3 Verkürzung der regulären Ausbildungsdauer. Sie schließen neben dem Arbeitsvertrag einen Ausbildungsvertrag mit Ihrem Mitarbeiter ab.
(Es gibt Ausnahmeregelungen bei schulischen Ausbildungsgängen, z.B. bei der Pflegefachkraft.)
Beispiel: Helferin in einer Arztpraxis erlernt in 24 Monaten anstatt in 36 Monaten den Beruf der medizinischen Fachangestellten. - Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung mit anschließender Berufsabschlussprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen prüfen die Kammern vorab.
Beispiel: Eine Pflegefachkraft aus dem Ausland absolviert einen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs für die staatliche Kenntnisprüfung zum/zur Pflegefachmann/-frau.
- Erreichen eines Berufsabschusses modular bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger mit anschließender Abschlussprüfung.
Beispiel: Produktionshelferin erlernt den Beruf der Maschinen- und Anlagenführerin.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Ihr Mitarbeiter hat keinen anerkannten Berufsabschluss oder ist seit mindestens 4 Jahren nicht im erlernten oder verwandten Berufsfeld tätig.
- Es liegen mindestens 3 Jahre berufliche sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor.
- Eine positive Prognose für den Erwerb des Berufsabschlusses. Beurteilung durch den standardisierten Eignungstest der Agentur für Arbeit.
- Ein Sprachniveau von mindestens B2.
Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu betrachten